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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie kontaktiere ich einen Standort fremden Betriebsrat ?

M
mimic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir helfen. Bin bei einem Amerikanischen Unternehmen als Maschinenführer eingestellt an einem eigenständigen Standort als GmbH in Hessen. Hauptsitz ist in Hamburg. Des weiteren gibt es noch einen Standort in Mannheim. Beide Standorte haben ein paar Tausend AN und natürlich einen Betriebsrat und sind meines Wissens Tarif gebunden (IG Chemie). Man hat, wie ich aus zuverlässiger Quelle erfahren habe, auch dem Betriebsrat aus Hamburg, der sich uns hessischen Kollegen vorstellen wollte, seitens der Geschäftsleitung aus Hamburg Hausverbot für den Standort Hessen erteilt. Auch kein BR aus Mannheim lässt sich bei uns blicken und wir haben keinen Ansprechpartner der sich um die belange der AN kümmert. Es gibt nur den Betriebsleiter und seine 3 Lakaien. Einen Betriebsrat zu gründen hat nie geklappt. Alle zu eingeschüchtert obwohl alle unzufrieden. Mann braucht nur das Wort BR laut auszusprechen dann wird man gleich zum Chef zitiert. Dabei wird so gerne die große Philosophie der Familie propagiert. Meine Fragen nun: Wie kann ich die Namen der BR heraus finden ? Geht das über die Gewerkschaft ? Darf mir die Gewerkschaft Auskunft erteilen? Darf man überhaupt einem BR Hausverbot für einen anderen Standort erteilen?

Für ein paar hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon mal im vor raus

Viele Grüße

1.87809

Community-Antworten (9)

G
gironimo

18.09.2015 um 11:29 Uhr

Ja - es geht über die Gewerkschaft (natürlich nur, wenn es wenigstens eine erklägliche Zahl von Mitgliedern gibt).

Ich empfehle Euch dringend, den Kontakt zur IG BCE herzustellen.

P
Pjöööng

18.09.2015 um 11:58 Uhr

  1. Oktober 1861: Philip Reis führt den von ihm entwickelten Fernsprecher zahlreichen Mitgliedern des Physikalischen Vereins in Frankfurt erstmals öffentlich vor...
C
Challenger

18.09.2015 um 14:16 Uhr

Wenn ihr im Unternehmen zwei Betriebe,hier Hamburg und Mannheim habt,dann müßte normalerweise ein Gesamtbetriebsrat bestehen. Der GBR jedenfalls ist nach §17 Abs.1 BetrVG berechtigt, für betriebsratslose Betriebe den Wahlvorstand zu bestellen. Ruf den GBR doch einfach mal an. Existiert dagegen kein GBR, dan frag doch mal die Betriebsräte in Hmburg und Mannheim, WARUM NICHT.

P
Pjöööng

18.09.2015 um 15:27 Uhr

Auf die etwas hilflose Frage, wie man die Namen der BRM herausbekommen könne zu antworten "Ruf doch mal den GBR an", das hat was...

D
DummerHund

19.09.2015 um 01:00 Uhr

Diese Antwort schliesst sich da Nahtlos an: 26. Oktober 1861: Philip Reis führt den von ihm entwickelten Fernsprecher zahlreichen Mitgliedern des Physikalischen Vereins in Frankfurt erstmals öffentlich vor... Antwort 2 Erstellt am 18.09.2015 um 09:58 Uhr von Pjöööng

Ich würde einfach unter einen Psydonuem in Hamburg an der Anmeldung anrufen und bitten mich mit dem Betriebsrat des Hauses zu vermitteln.

N
Nlemand

19.09.2015 um 15:29 Uhr

Das mit dem Psydonium ist eine tolle Idee!

D
DummeKatze

19.09.2015 um 18:27 Uhr

Das heißt "nukular"!

N
niemand

21.09.2015 um 16:55 Uhr

Und welcher dumme TRoll versucht hier den Eindruck zu erwecken, dass ich hier nen Streit vom Zaun brechen will? Niemand schreibt man mit Ni am Anfang und nicht mit Nl

D
DummerHund

21.09.2015 um 20:30 Uhr

@Niemand

Und genau deshalb bin ich nicht darauf ein gegangen. Kann ja nur jemand gewesen sein der hier schon schreibt, denn ansinsten wäre der Name bei neusten Benutzer auf getaucht.

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