Erstellt am 17.09.2015 um 21:43 Uhr von Sonderling
Nix erzählen. Vertraulich. Es sei denn der Arbeitnehmer entbindet von der Schweigepflicht.
Erstellt am 17.09.2015 um 21:54 Uhr von gironimo
Auch nicht mit dem Vorstand, wenn der Kollege nicht will, dass Du redest.
Vertraulichkeit muss sichergestellt sein. Spreche noch mal mit dem Kollegen und Frage ihn, ob Du in seiner Sache aktiv werden darfst.
Erstellt am 18.09.2015 um 09:19 Uhr von Hartmut
Auch ich sehe keine Pflicht für dich zur Mitteilung des Inhalts des vertraulichen Gesprächs an andere BRM - oder sonst irgendwen. Im Gegenteil, behandle Vertrauliches vertraulich!
Insbesondere da ja der Kollege sich ja auch nicht bei dir beschwert hat i.S.d. §85 BetrVG, sondern sich 'nur' mitgeteilt hat. Dafür gibt keinen Paragrafen. :)
Im Ernst. Berate ihn ausführlich über die Möglichkeiten, die er hat, und frage ihn, ob du andere BRM ins Vertrauen ziehen darfst. Wenn er das ausdrücklich gestattet, dann bitte.