Hallo zusammen,

Eine Mitarbeiterin in einer anderen Betriebsstätte (kein Betriebsrat dort vorhanden), hat mich als Ansprechpartner (und Wahlvorstandsvorsitzenden) gebeten ihr die Mitglieder des Whalvorstands zu nennen. Mit dem Hinweis, dass dann evtl. Schreiben eines Anwalts gezielt platziert werden können.

1. Darf sie das?
2. Wer darf das überhaupt?
Grundlage und passendes Gesetz wären toll.

Denn: der Bekannmachungspflicht wurde genüge getan und alle Unterlagen liegen öffentlich bei uns in der Betriebsstätte aus.
Muss ich überhaupt auf die Anfrage reagieren?

Zur Info:
Unsere Betriebsstätte ist über 200km von der anderen entfernt, daher ein eigener Betriebsrat.
Der Wahlvorstand wurde bei uns im Betrieb gewählt (vereinfachtes zweistufiges Verfahren).