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Kündigungsschutz Wirtschaftsausschuss

B
BRKAV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, gilt für ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses , das nicht dem Betriebsrat angehört, aber vom Betriebsrat bestellt wurde, auch der besondere Kündigungsschutz?

1.36404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

15.09.2015 um 10:18 Uhr

Nein - siehe § 15 KSchG

C
Challenger

15.09.2015 um 12:58 Uhr

WA-Mitglieder haben aber einen relativen Kündigungsschutz. Ihre Tätigkeit unterliegt nach §78 S.2 BetrVG ebenso dem Be - nachteiligungsverbot wie zB bei Betriebsräten.

P
Pickel

15.09.2015 um 13:27 Uhr

Und Challenger? Wie stellst du dir die Kündigung vor?

Sehr geehrter Herr Mustermann, aufgrund Ihrer Tätigkeit im WA kündigen wie Sie fristgerecht zum XXX?

C
Challenger

15.09.2015 um 14:43 Uhr

Hallo Pickel, jetzt wirst Du aber komisch.Ich will doch einem WA-Mitglied überhaupt nicht kündigen.

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