Kündigungsschutz Wirtschaftsausschuss
Hallo, gilt für ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses , das nicht dem Betriebsrat angehört, aber vom Betriebsrat bestellt wurde, auch der besondere Kündigungsschutz?
Community-Antworten (4)
15.09.2015 um 10:18 Uhr
Nein - siehe § 15 KSchG
15.09.2015 um 12:58 Uhr
WA-Mitglieder haben aber einen relativen Kündigungsschutz. Ihre Tätigkeit unterliegt nach §78 S.2 BetrVG ebenso dem Be - nachteiligungsverbot wie zB bei Betriebsräten.
15.09.2015 um 13:27 Uhr
Und Challenger? Wie stellst du dir die Kündigung vor?
Sehr geehrter Herr Mustermann, aufgrund Ihrer Tätigkeit im WA kündigen wie Sie fristgerecht zum XXX?
15.09.2015 um 14:43 Uhr
Hallo Pickel, jetzt wirst Du aber komisch.Ich will doch einem WA-Mitglied überhaupt nicht kündigen.
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