Erstellt am 15.09.2015 um 08:18 Uhr von gironimo
Erstellt am 15.09.2015 um 10:58 Uhr von Challenger
WA-Mitglieder haben aber einen relativen Kündigungsschutz.
Ihre Tätigkeit unterliegt nach §78 S.2 BetrVG ebenso dem Be -
nachteiligungsverbot wie zB bei Betriebsräten.
Erstellt am 15.09.2015 um 11:27 Uhr von Pickel
Und Challenger? Wie stellst du dir die Kündigung vor?
Sehr geehrter Herr Mustermann, aufgrund Ihrer Tätigkeit im WA kündigen wie Sie fristgerecht zum XXX?
Erstellt am 15.09.2015 um 12:43 Uhr von Challenger
Hallo Pickel,
jetzt wirst Du aber komisch.Ich will doch einem WA-Mitglied überhaupt nicht kündigen.