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Wahl zum Wahlvorstand - Gesellschafter und leitende Angestellte

J
jingko
Nov 2016 bearbeitet

Der Wahlvorstand soll bei uns gewählt werden, Da wir eine relativ kleine Firma sind mal ein paar Fragen dazu:

  1. Können Mitarbeiter, die Anteile an der Firma gekauft haben (Gesellschafter) auch Wahlvorstand werden? Das wäre nämlich ganz gut.
  2. Können leitende Angestellte Wahlvorstand werden (z.B. der Produktionsleiter)? Das wäre auch von Vorteil. Danke schon mal
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Community-Antworten (1)

G
gironimo

15.09.2015 um 10:26 Uhr

Nur wahlberechtigte AN können in den Wahlvorstand. Es wäre an Hand des § 5 BetrVG zu prüfen, ob die von Dir genannten Personen Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind.

Fest steht jedenfalls im Sinne Deiner Frage 2), dass nicht jeder, der eine Leitungsaufgabe hat auch leitender Angestellter ist. Es sind dann "normale" Arbeitnehmer.

Warum aber "es ganz gut sein soll", dass ausgerechnet diese Personen im Wahlvorstand sind, muss ich nicht verstehen.

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