Erstellt am 09.09.2015 um 23:15 Uhr von BloodyBeginner
Wieso wollt ihr euch vor der GBR Sitzung im BR Gremium über die Tagesordesordnung unterhalten? Passiert bei uns nie, es wird immer über die GBR Sitzung nach der Sitzung in unserer BR Sitzung berichtet.
GBR Mitglieder sind im Übrigen frei in ihrer Entscheidung und nicht an Anweisungen des lokalen BR gebunden - falls es dir in deiner Fragestellung darum geht
Erstellt am 10.09.2015 um 08:33 Uhr von gironimo
Aus meiner Sicht ist das rechtzeitig.
Überschätzt die Möglichkeiten des GBR nicht. Er ist ja kein übergeordnetes Gremium.
Erstellt am 10.09.2015 um 17:32 Uhr von Teufel
Hi.
Also wir haben gelernt, dass der g b r Delegierte nicht frei in seiner Entscheidung ist, denn er hat ja die Stimmenwucht der gesamten Belegschaft und soll so abstimmen wie es für die Kollegen am besten ist.
Also muss der b r im Vorfeld prüfen und den Delegierten beauftragen so abzustimmen wie es der b r Beschluss vorsieht.
Das Problem ist was macht der b r wenn der Delegierte einer von den Vorgesetzten ist und er so abstimmt, dass es für die Kollegen von Nachteil ist???
Oder ich muss noch,als auf der kommenden Schulung den Referent bzw, unseren Anwalt befragen
Erstellt am 10.09.2015 um 17:51 Uhr von Kölner
solltest Du tun. oder sogar den Anwalt wechseln.
Erstellt am 10.09.2015 um 18:41 Uhr von Teufel
Vom Anwalt hatten wir diese Info nicht.sondern vom Seminar
Erstellt am 10.09.2015 um 20:22 Uhr von BloodyBeginner
+Also wir haben gelernt, dass der g b r Delegierte nicht frei in seiner Entscheidung ist, denn er hat ja die Stimmenwucht der gesamten Belegschaft und soll so abstimmen wie es für die Kollegen am besten ist.
Also muss der b r im Vorfeld prüfen und den Delegierten beauftragen so abzustimmen wie es der b r Beschluss vorsieht.+
Also bei mir steht im Betriebsvervassungsgesetz mit Wahlordnung, BUND Verlag, 18. Auflage unter § 47, Absatz 7 im unter der Randnummer 9 (Seite 376) der Kommentierung mein Hinweis der Ungebundenheit an Weisungen.
Und mit Seminaren...also da muss man auch vorsichtig sein. In meinem BR1 Seminar z.B. wollte uns der Seminarleiter verklickern das Betriebsratsarbeit unters Arbeitszeitgesetz fällt und 10 Stunden nicht überschreiten dürfen. Nach Recherche meinerseits und Hinweisen schwarz auf weiß gab er dann kleinlaut zu, dass ich natürlich recht hätte,