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Ausscheiden eines Schwerbehinerten nach 27 Jahren

W
Winny
Nov 2016 bearbeitet

Bei einem Schwerbehinderten verschlechtert sich der Gesundheitszustand und von Arzt wegen wird ihm die Verrentung angeraten. Angenommen der Rentenantrag wird bewilligt, wie verhält es sich denn dann mit der 7 monatigen Kündigungsfrist, die der MA durch eine 27 jährige Betriebszugehörigkeit erlangt hat?

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Community-Antworten (3)

I
ickederdicke

03.09.2015 um 14:13 Uhr

Auf der Seite der Integrationsämter findest du dies: Beendigungsschutz: Arbeitsverträge, deren Auflösung an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses geknüpft sind, enden ohne Kündigung mit dem Eintritt des Ereignisses, zum Beispiel mit Ende des Monats, in dem eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt wird. Ausnahmsweise bedarf es auch hier der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn durch den Eintritt •einer teilweisen Erwerbsminderung, •der Erwerbsminderung auf Zeit, •der Berufsunfähigkeit oder •der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung enden soll (Beendigungsschutz, §92 SGBIX).

G
gironimo

03.09.2015 um 17:33 Uhr

Außerdem: In dem Fall würde ja der AN das Arbeitsverhältnis beenden. Der AG kündigt ja nicht. Ich gehe davon aus, dass die 7 Monate für den AG gelten.

N
niemand

03.09.2015 um 17:55 Uhr

Zuerst ist die Erwerbsunfähigkeitrente meist befristet. In diesem Fall endet das Beschäftigungsverhältnis erst mal nicht. Vor allem sollte niemals der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältniss kündigen. Leider haben die AG aber in der Zwischenzeit hinzu gelernt und kündigen ein solches Arbeitsverhältmiss krankheitsbedingt. Ansonsten läuft das nähmlich weiter und es entstehen auch weiter Urlaubsansprüche. Die Kündigungsfrist muss der AG selbstverständlich einhalten. Und das Integrationsamt muss gehört werden.

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