Nur noch mal zum nachfassen, die Ersatzmitglieder, die die Hauptmitglieder vertreten, rücken doch auch an der gleichen Stelle nach,wenn die Hauptmitglieder ganz ausscheiden, oder?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte