Hallo,
ich würde mal gerne eure Meínung hören.

Ist in einem Betrieb keine Schwerbehindertenvertretung gewählt, vertritt nach §97 SGB IX die Gesamtschwerrbehindertenvertretung die Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten.

Bedeutet das auch, dass die GSBV zu den BR Sitzungen einzuladen ist wenn es keine SBV gibt und somit die GSBV für den Betrieb zuständig ist.
Ich bin der Meinung, daß nicht korekt eingeladen wurde wenn der GSBV nicht eingeladen wurde und somit die Beschlüsse dieser Sitzung ungültig sind.
Wenn ihr andere Meinung seid begründet dies bitte mit Hinweis auf gesetzliche Regelung oder Urteil.

Ich danke euch schon mal für die Unterstüztzung