Betriebsversammlung - wann ist die gewerkschaft einzuladen
habe eine frage zur betriebsversammlung in der chekliste wer alles teilnimmt steht auch drinn das eine im betrieb vertretene gewerkschaft einzuladen ist . ist damit gemeint, das ein arbeitnehmer in der gewewerkschaft ist und dann die gewerkschaft einzuladen ist oder ist es anders gemeint . benni
Community-Antworten (9)
26.12.2006 um 02:51 Uhr
benni, § 46 des BetrVG regelt, dass die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften an jeder BetrVers teilnehmen dürfen. Damit sie wissen, wann die BetrVers stattfindet, wäre es natürlich angebracht, ihnen eine Einladung zukommen zu lassen.
Gemeint ist es so, wie Du oben formuliert hast: DKK § 46 BetrVG RN 3: "Die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten setzt voraus, dass die Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist. Es muss mindestens ein AN des Betriebs, der auch zur Teilnahme an der Betriebs- oder Abteilungsversammlung berechtigt ist, bei der betreffenden Gewerkschaft organisiert sein."
26.12.2006 um 06:35 Uhr
@benni, es müssen nur die Gewerkschaften, die auch im BR vertreten sind, benachrichtigt werden. Schriftlich und rechtzeitig bekannt zu geben sind: Zeitpunkt, Tagesordnung und Ort der Versammlung.
26.12.2006 um 13:36 Uhr
Mona-Lisa, Du weißt, ich widerspreche Dir ungern, aber der Herr Däubler sieht das etwas anders. Sicher kann ich nur die Gewerkschaften benachrichtigen von denen ich auch weiß, dass sie im Betrieb vertreten ist...aber wenn ich es weiß...
26.12.2006 um 13:51 Uhr
Tja, liebe Lotte, ich mach das ja nun wirklich ungern und bin fast untröstlich.... ;-)) ABER! Herr Fitting widerspricht in diesem Fall Herrn Däubler. Zitat: ....Die Unterrichtungspflicht besteht nur für die im BR vertretenen Gewerkschaften. Im BR vertreten ist eine Gewerkschaft, wenn wenigstens ein BR-Mitglied bei ihr organisiert ist....... § 46 Rd. 13 BetrVG
26.12.2006 um 14:24 Uhr
Mona-Lisa, die RN 7 DKK unterstützt Deine Meinung! :-)
Lotte, da lag sie wieder... eine Bananenschale! :-)
benni, eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn mind. 1 AN Mitglied dieser Gewerkschaft ist. Ein BR muss sich allerdings nicht auf Spurensuche begeben und bei seinen KollegInnen nachfragen, wer denn Mitglied in welcher Gewerkschaft ist! Aus diesem Grund sehen ALLE einschlägigen Kommentierungen eine Verpflichtung dann, wenn eine Gewerkschaft im BR vertreten ist!
26.12.2006 um 16:44 Uhr
Fayence, Aua! Wolltest Du nicht Urlaub machen, auf der Weihnachtsinsel...? ;-))
Mona-Lisa, ich weiß schon, warum ich Dir so ungern widerspreche...;-))
benni, also teilnehmen dürfen die Gewerkschaften, die im Betrieb vertreten sind, unterrichten müsst Ihr aber nur die, die im BR vertreten sind.
26.12.2006 um 17:01 Uhr
Lotte, da ich zu Weihnachten ein wunderschönes Buch über eines meiner geliebten Reiseziele bekommen habe, werde ich auch meine nächsten Urlaube auf der Insel der Glückseligen verbringen! :-))
P.S. Pass ein klein wenig besser auf Dich auf! :-)
26.12.2006 um 20:44 Uhr
Fayence, da brauchst Du anscheinend auch gar nicht so weit zu fahren ;-))
27.12.2006 um 00:46 Uhr
Lotte, wenn Du es nicht gesagt hättest... Sollten mir bislang die verborgenen Qualitäten von Delhoven tatsächlich entgangen sein? :-))
P.S. Zumindest gibt es dort noch glückliche Gänse und Hühner!
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