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Vielen Dank schon mal, auch dass es euch überhaupt gibt! :)

J
jingko
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe das erste mal mit Kollegen zur Betriebsversammlung aufgerufen. Die Wahl des Wahlvorstands soll am 16.09.2015 stattfinden. Fragen hierzu:

Muss bereits zur Wahl des Wahlvorstands eine Wahlliste ausgehängt werden? Wenn ja, gibt es dafür einen Vordruck?

Wenn der Wahlvorstand gewählt ist, kann/sollte man als Wahlvorstand Seminare besuchen. Wie lange haben wir dafür Zeit?

Wenn Mitarbeiter laut Liste des Arbeitgebers als wahlberechtigt eingestuft werden, dann heißt das aber nicht, dass sie auch wahlberechtigt sind (z.B.: Firmenanteilseigner). Muss jeder Mitarbeiter befragt werden, ob er wahlberechtigt ist? oder wie soll man das sonst rausfinden? Auch sind Mitarbeiter laut Vertrag als normale Arbeitnehmer angestellt (z.B. als wissenschaftliche Mitarbeiter laut Vertrag), arbeiten aber in Führungspositionen. Wie verhält es sich da mit dem Wahlrecht?

Wir haben auch Mitarbeiter, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben (italienisch und polnisch). Beide sprechen aber einigermaaßen deutsch. Müssen wir nun trotzdem Unterlagen auf polnisch und italienisch zur Verfügung stellen? Und wenn ja: wie???

Einer Kollegin in Probezeit wurde heute gekündigt. Sie hat die Einladung zur Betriebsversammlung nicht unterschrieben. Ist das rechtens? Wenn nein, was kann man tun?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

31.08.2015 um 18:51 Uhr

Zur Wahl des WV wird eingeladen. Wer kommt - kommt. Eine Liste gibt es da noch nicht.

Die Wahl ist "unverzüglich" durch den WV einzuleiten. Das heißt ohne schuldhaftem zögern.

Also Schulung ja - aber so zügig wie möglich. Dort lernt Ihr auch, wie der WV die vom AG erhaltenen Listen prüft und dann selbst feststellt, wer wahlberechtigt und wählbar ist. Nicht jeder der führt ist "leitender" Angestellter - aber das lernt Ihr auf der Schulung.

Aushänge in anderen Sprachen bekommst Du beim Bund-Verlag Frankfurt. Wenn aber die ausländischen Kollegen gut deutsch verstehen, ist das entbehrlich (entscheidet der Wahlvorstand)

Einladung zur Betriebsversammlung nicht unterschrieben< Das muss niemand tun.

P
Pjöööng

01.09.2015 um 11:00 Uhr

Ich denke dass es jingko bei der Frage nach der Kündigung darum ging, dass die Gekündigte nichts mit der anstehenden Wahl zu tun hatte, sondern die Kündigung unabhängig davon erfolgte.

Da kann man als Nochnicht-BR gar nichts tun...

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