Erstellt am 27.08.2015 um 07:25 Uhr von Erbsenzähler
@Magneto
Nicht generell.
Guck mal unter diesem Link: http://www.schwbv.de/beschluss_aussetzen.html
Erstellt am 27.08.2015 um 08:11 Uhr von Magneto
@Erbsenzähler
Vielen Dank !!!
Weiss vielleicht noch jemand, ob der Antrag der SBV schriftlich zu erfolgen hat ?
Erstellt am 27.08.2015 um 08:23 Uhr von ickederdicke
Schriftlich ist immer der beste Weg dabei.
Erstellt am 27.08.2015 um 09:51 Uhr von Pjöööng
Die Meinung dass "schriftlich" der beste Weg dabei ist, kann ich nicht teilen.
Erstellt am 27.08.2015 um 09:55 Uhr von gironimo
Im § 35 BetrVG heißt es ".... eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, ....."
also nicht jeder Beschluss kann gestoppt werden.
Die Schriftform ist nicht vorgesehen. Die SBV kann z.B. die Forderung zur Aussetzung auch in der BRS vortragen.
Erstellt am 27.08.2015 um 10:05 Uhr von derWaschbär
@Magneto,
klärt doch einfach seine Fragen/ Bedenken. Er handelt ja nicht aus spaass sondern weil er etwas wahnimmt was andre zum nachteilreichen könnte.
Fragen sollten immer Beantwortet werden.
Erstellt am 27.08.2015 um 10:47 Uhr von Magneto
Danke erstmal an alle.
Bestehen denn beim Einführen oder nicht Einführen eines elektronischen Umfragetools erhebliche Beeinträchtigungen wichtiger Interessen der durch die SBV vertretenen Arbeitnehmer ?
Wir sehen das anders. Was meint ihr ???
Erstellt am 27.08.2015 um 10:59 Uhr von xumuimhxer
Ihr steht hier ähnlich da wie der AG wenn er mit einem von Euren Beschlüssen konfrontiert wird. Ob Interessen beeinträchtigt werden liegt im billigen Ermessen der SBV. Dies könnt ihr anzweifeln, aber das Veto steht und nur ein Richter (oder der Ablauf der 7 Tage) kann es aus der Welt schaffen.
Erstellt am 27.08.2015 um 11:50 Uhr von ickederdicke
@pjöööng,
reden geht natürlich immer, schriftliches hat mehr Beweispotential, grade für Fristwahrung etc. wenn es hart auf hart geht.
Erstellt am 27.08.2015 um 13:23 Uhr von Pjöööng
ickederdicke, welche Frist gäbe es denn hier zu wahren?
Erstellt am 27.08.2015 um 13:46 Uhr von derWaschbär
@Magneto,
ich sehe das so. Wenn es so ist das der SBV einwände hat und was geklärt werden muss das muss das gemacht werden.
Erstellt am 27.08.2015 um 15:17 Uhr von Erbsenzähler
@Magneto
Ist das Tool Barrierefrei? Können eure Schwerbehinderten dieses Umfragetool ohne Probleme nutzen. Zum Beispiel, wenn jemand schwer Seebehindert ist? Oder wenn es Sprachbausteine enthält und der Schwerbehinderte Taub ist. usw. Hier fallen mir noch ein paar Punkte ein.
Erstellt am 28.08.2015 um 06:48 Uhr von Magneto
@Erbsenzähler
Das Tool ist nicht komplett Barrierefrei, aber unsere Firma stellt keine schwer Sehbehinderten ein. Es enthält auch keine Sprachbausteine, so dass die wenigen Hörgeschädigten Kollegen keine Nachteile bei der Bedienung erlangen würden.
Erstellt am 28.08.2015 um 08:34 Uhr von gironimo
Da hilft nur, die SBV zu fragen, wo die Bedenken sind.
Habt Ihr denn eine BV zu dem Tool vereinbart? Elektronische Umfragen bergen ja Probleme in sich, die es zu regeln gilt.
Erstellt am 01.09.2015 um 09:06 Uhr von Niemand
Die barrierefreiheit eines Tools sollte immer gewährleistet sein, da dies ansonsten zukünftig ein Hemmniss für die Anstellung eines Schwerbehinderten sein kann. Daher hat der SBV schon mal grundlegend ein Interesse daran.
Uns stehen aber zu wenige Informationen zurVerfügung um die Entscheidund der SBV nach vollziehen zu können. Es könnte ja auch sein, dass die Geschäftsführung einfach vergessern hat die SBV zu beteiligen. Dann wäre es aber auch sinnvoll wenn die SBV nicht nur den Beschluss des BR aussetzt sondern auch die Maßnahme der Einführung für sich.