Urlaubsanspruch Kapovaz
Hallo, folgendes Problem, in unserem Betrieb gibt es Kapovazmitarbeiter die in Früh und Spätschicht (immer ganze Tage=8h) je nach abruf manchmal 1 oder auch bis zu 5 Tagen arbeiten müssen. Urlaubsanspruch haben sie wie jeder Vollzeitbeschäftigte 30 Tage nun wollen die Mitarbeiter aber für eine Werkschließung zwischen Weihnachten und Neujahr keinen Urlaub nehmen also auf gut Deutsch 30 Tage unterm Jahr selbst verplanen. Gibt es dafür ein anwendbares Gesetz und wäre dass gegenüber den Vollzeitmitarbeitern gerecht?
Community-Antworten (1)
27.08.2015 um 12:22 Uhr
Natürlich gibt es ein Gesetz. Den § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.
Ihr habt doch sicherlich eine BV über die Betriebsferien abgeschlossen? Die gilt dann unmittelbar und zwingend (also wie ein Gesetz) und trifft auch diese Kollegen, wenn sie im Geltungsbereich stehen
Verwandte Themen
KAPOVAZ und stillschweigende Vertragsänderung - Muss der AG nicht erst die vielen Überstunden abbauen, bevor er solche Massnahmen ergreift?
ÄlterHallo, ich habe folgendes Problem: Wir haben bei uns einige Mitarbeiter, die eine kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit haben. Findet hier das Urteil von LAG Hamm, Urteil vom 04.05.2006, 8 SA
10 Stunden Arbeitszeit
ÄlterHallo zusammen , Wir haben im Unternehmen weit über 70 % Kapovaz Arbeitnehmer die mit 120 Stunden Verträge arbeiten. Wir versuchen diese Mitarbeiter umzugruppieren auf Vollzeit durch Verhandlungen
Kapovaz eingesetzt wie Vollzeit
ÄlterIn unserem Unternehmen sind fast 100 Kapovaz Mitarbeiter mit einem 120 h Vertrag. Diese Mitarbeiter arbeiten jedoch vergleichsweise wie Vollzeitkräfte und kommen mit ihren Stunden im Durchschnitt auf
Urlaubsentgelt bei KapoVaZ
ÄlterHallo zusammen, bei uns im Betrieb gibt es größtenteils Teilzeitverträge mit einer Bandbreitenregelung (bei großzügiger Auslegung der KapoVaZ mit +/- 25% nach oben und unten). Um eine größtmögli
Kapovaz Regelung
ÄlterHallo, unser Chef möchte in unserem Betrieb Mitarbeiter mit Kapovaz Verträgen einstellen. Meine Frage an euch, worauf haben wir, als BR dabei zu achten. Gibt es Besonderheiten die in den Verträgen zu