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Urlaubsanspruch Kapovaz

L
Larisa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem, in unserem Betrieb gibt es Kapovazmitarbeiter die in Früh und Spätschicht (immer ganze Tage=8h) je nach abruf manchmal 1 oder auch bis zu 5 Tagen arbeiten müssen. Urlaubsanspruch haben sie wie jeder Vollzeitbeschäftigte 30 Tage nun wollen die Mitarbeiter aber für eine Werkschließung zwischen Weihnachten und Neujahr keinen Urlaub nehmen also auf gut Deutsch 30 Tage unterm Jahr selbst verplanen. Gibt es dafür ein anwendbares Gesetz und wäre dass gegenüber den Vollzeitmitarbeitern gerecht?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

27.08.2015 um 12:22 Uhr

Natürlich gibt es ein Gesetz. Den § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG.

Ihr habt doch sicherlich eine BV über die Betriebsferien abgeschlossen? Die gilt dann unmittelbar und zwingend (also wie ein Gesetz) und trifft auch diese Kollegen, wenn sie im Geltungsbereich stehen

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