Erstellt am 26.08.2015 um 09:11 Uhr von gironimo
Das BetrVG sieht absagen nicht vor - sie sollen durchgeführt werden.
Warum werden sie denn abgesagt.
Erstellt am 26.08.2015 um 10:01 Uhr von DerPeter
Interne Gründe. BR ist untereinander zerstritten. Ist schon öfter passiert das eine Versammlung abgesagt wurde und nicht nachgeholt
Erstellt am 26.08.2015 um 10:32 Uhr von Pjöööng
Eine "BR Versammlung" ist mir unbekannt.
Geht es um eine BR-Sitzung oder um eine Betriebsversammlung oder um eine Betriebsräteversammlung?
Erstellt am 26.08.2015 um 12:14 Uhr von Challenger
Hallo Peter,
mach Deinen Leuten im BR klar, daß der BR mit seiner bisherigen Vorgehensweise
den Tatbestand der GROBEN AMTSPFLICHTVERLETZUNG erfüllt hat und gemäß §23
BetrVG aus dem Amt gejagt werden kann.
Weiß die im Betrieb vertretene Gewerkschaft hier von???
Erstellt am 26.08.2015 um 13:17 Uhr von rolfo
Challenger der Hellseher, woher weißt du um was für eine Versammlung es geht?
Erstellt am 26.08.2015 um 16:54 Uhr von DerPeter
Es handelt sich um eine Betriebsversammlung !
Erstellt am 26.08.2015 um 17:03 Uhr von Pjöööng
Der BR hat einmal im Quartal eine Betriebsversammlung durchzuführen. Das wird in der Tat nicht in allen Betrieben sklavisch eingehalten, aber zur Betriebsversammlung einladen und diese dann streichen geht gar nicht.
Wenn der BR untereinander so zerstritten ist, dass man nicht einmal eine Betriebsversammlung organisieren kann, dann bleibt eigentlich nur noch eines: Einmal etwas gemeinsam machen, nämlich den Rücktritt des BR beschließen.
Ich denke Ihr sollte von § 43 (3) BetrVG Gebrauch machen und den BR auffordern eine Betriebsversammlung mit dem Thema "Geschäftsführung des Betriebsrates"" anzuberaumen. Und dann macht denen Feuer unterm Hintern. Und wenn die so richtig schwitzen, gleich ankündigen dass für den Fall dass im kommenden Quartal keine Betriebsversammlung stattfindet, Ihr wieder so eine Betriebsversammlung einfordern werdet, Das Gremium ist Euch Rechenschaft schuldig.