Wirtschaftsausschuss
Bestellung des Wirtschaftsausschuss: Aus dem BR Gremium steht niemand zur Verfügung der sich dieser Aufgabe gewachsen fühlt, bzw. die Voraussetzungen erfüllt. Der BR kann ja auch ein Ersatzmitglied für dieses Amt bestellen. Ist damit auch die Voraussetzung erfüllt, dass mind. 1 Mitglied des BR diesem Ausschuss angehören muss, oder muss ein direktes Mitglied des BR Gremiums diesem Ausschuss angehören? Was hießt nach § 107 ( 1 ) BetrVG ....erforderliche fachliche Eignung? Danke für die Unterstützung.
Community-Antworten (4)
22.08.2015 um 11:39 Uhr
Der GBR kann auch (und sollte aus meiner Sicht auch) Mitglieder in den WA bestellen, die nicht dem BR angehören aber fachlich gut drauf sind. Zum Beispiel jemanden, der Bilanzen lesen und verstehen kann; jemand der sich mit IT oder Marketing auskennt usw. (das ist mit der fachlichen "Eignung" gemeint.
6 von 7 Mitgliedern müssen also nicht im BR sein und auch nicht Ersatzmitglied (es sei denn, jemand erscheint geeignet). Und wenn niemand im GBR als 7ter zur Verfügung steht, kann es auch ein BR-Mitglied eines Betriebes sein.
Und es gibt Seminare zu dem Thema Wirtschaftsausschuss.
22.08.2015 um 12:54 Uhr
Von GBR steht doch gar nichts beim TE...!?
Innerhalb einer Woche kann man auf Schulungen Bilanzenlesen lernen. Aber mal unter uns: Das ist doch überhaupt nicht relevant! Die laufenden Zahlen sind viel interessanter!
23.08.2015 um 11:44 Uhr
Antworten nicht zufriedenstellend. Neue Formulierung: Bestellt der BR ein Ersatzmitglied ein ( in den WA ), sind damit auch die Voraussetzungen erfüllt, dass 1 BR Mitglied dem WA angehört? Oder muss es ein BR Mitglied aus dem ( bei uns 7er Gremium ) sein ++? Danke.
23.08.2015 um 11:55 Uhr
##Bestellt der BR ein Ersatzmitglied ein ( in den WA ), sind damit auch die Voraussetzungen erfüllt, dass 1 BR Mitglied dem WA angehört?##
Nein.
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