Bestellung des Wirtschaftsausschuss:
Aus dem BR Gremium steht niemand zur Verfügung der sich dieser Aufgabe gewachsen fühlt, bzw. die Voraussetzungen erfüllt.
Der BR kann ja auch ein Ersatzmitglied für dieses Amt bestellen. Ist damit auch die Voraussetzung erfüllt, dass mind. 1 Mitglied des BR diesem Ausschuss angehören muss, oder muss ein direktes Mitglied des BR Gremiums diesem Ausschuss angehören?
Was hießt nach § 107 ( 1 ) BetrVG ....erforderliche fachliche Eignung?
Danke für die Unterstützung.