Erstellt am 20.08.2015 um 14:25 Uhr von Pickel
In aller Regel wohl eher nicht.
Aber Ausnahmen gibt es auch... war es eine Person, an der deutlich das Wohl des Unternehmens hängt (der schlaue Kopf der Entwicklung zB) wird man es auch durchaus so interpretieren können.
Erstellt am 20.08.2015 um 15:25 Uhr von Mattes
Also Rentenbeitritt sehe ich jetzt nicht wirklich als schützenwertes Geheimnis.
Genau so wenig wie die Aussage "Ein Mitarbeiter ist krank".
Anders sieht es wohl aus, wenn er den Mitarbeiter namentlich genannt hat und direkt die Diagnose hinterher geschoben hat. Aber auch das wäre nur ein Problem, wenn es Ihm anvertraut war und der Kollege es nur im Zuge seiner Aufgaben im Betrieb erfahren hat(§79 BetrVG).
Aber etwas was alle eh schon wissen ist kein Geheimnis.....
Erstellt am 21.08.2015 um 08:11 Uhr von gironimo
Nein - es ist kein Betriebsgeheimnis.
Wer kommt eigentlich auf die Idee? Der Chef?
Erstellt am 21.08.2015 um 08:17 Uhr von Seefi
Nicht direkt. Sondern seine leitende Angestellte, unsere unmittelbare Vorgesetzte.
Erstellt am 21.08.2015 um 21:11 Uhr von Hartmut
Dann empfehlt doch mal dieser Vorgesetzten, bei Wikipedia nachzuschlagen, was ein Betriebsgeheimnis wirklich ist. Man lernt ja nie aus, nicht wahr.