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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsgeheimnis ja oder nein?

S
Seefi
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege wird vom AG beschuldigt ein Betriebsgeheimnis verraten zu haben. Er erzählte einem Bekannten, der in einer anderen Firma arbeitet, das einer unserer Kollegen schwer erkrankt sei und ein anderer in Rente gegangen ist. Ist das wirklich ein Betriebsgeheimnis?

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

20.08.2015 um 16:25 Uhr

In aller Regel wohl eher nicht.

Aber Ausnahmen gibt es auch... war es eine Person, an der deutlich das Wohl des Unternehmens hängt (der schlaue Kopf der Entwicklung zB) wird man es auch durchaus so interpretieren können.

M
Mattes

20.08.2015 um 17:25 Uhr

Also Rentenbeitritt sehe ich jetzt nicht wirklich als schützenwertes Geheimnis. Genau so wenig wie die Aussage "Ein Mitarbeiter ist krank".

Anders sieht es wohl aus, wenn er den Mitarbeiter namentlich genannt hat und direkt die Diagnose hinterher geschoben hat. Aber auch das wäre nur ein Problem, wenn es Ihm anvertraut war und der Kollege es nur im Zuge seiner Aufgaben im Betrieb erfahren hat(§79 BetrVG).

Aber etwas was alle eh schon wissen ist kein Geheimnis.....

G
gironimo

21.08.2015 um 10:11 Uhr

Nein - es ist kein Betriebsgeheimnis.

Wer kommt eigentlich auf die Idee? Der Chef?

S
Seefi

21.08.2015 um 10:17 Uhr

Nicht direkt. Sondern seine leitende Angestellte, unsere unmittelbare Vorgesetzte.

H
Hartmut

21.08.2015 um 23:11 Uhr

Dann empfehlt doch mal dieser Vorgesetzten, bei Wikipedia nachzuschlagen, was ein Betriebsgeheimnis wirklich ist. Man lernt ja nie aus, nicht wahr.

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