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Versetzungsantrag

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

der BR hat am 17.8. einen Versetzungsantrag eines MA von einer Filiale in unsere Filiale erhalten.Kann der BR den Antrag ablehnen,da keine interne Stellenausschreibung erfolgte? Und wielange hat der BR jetzt Zeit,dies abzulehnen, um die frei Stelle den MA in der Filiale zu gute zu kommen?

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Community-Antworten (4)

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rolfo

19.08.2015 um 15:26 Uhr

Hat der BR die interne Stellenausschreibung vorher gefordert?

C
Challenger

19.08.2015 um 15:34 Uhr

Hallo lussil, was genau meinst Du mit einem "Versetzungsantrag von einer Filiale in UNSERE Filiale??? Denn wenn nur UNSERE Filiale einen BR hat, dann handelt es sich nämlich nicht um eine Versetzung, sondern um eine EINSTELLUNG. Die Frist für die Zustimmungsverweigerung beträgt gemäß §99 Abs.3 BetrVG ein eine Woche. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Versetzung oder eine Einstellung handelt. Wenn also im Falle einer Einstellung eine sonst übliche, oder von Euch gemäß §99 BetrVG verlangte VORHERIGE Stellenausschreibung unterblieben ist, kann der BR die Zustimmung gemäß §99 Abs.2 Nr.5 BetrVG verweigern

L
lussil

19.08.2015 um 16:35 Uhr

@ rolfo eine interne Stellenausschreibung ist laut unser BV Arbeitszeit erforderlich Jede zu besetzende Stelle muss 14 Tage ausgehangen werden.

@Challenger die andere Filiale hat auch einen BR.das Schreibn ist vom 17.8.15, also kann der BR die Umversetzung von Filiale 1 zu Filiale 2 bis zum 24.8.15 ablehnen. Eine Ausschreibung erfolgte nicht.

R
rolfo

19.08.2015 um 16:50 Uhr

eine interne Stellenausschreibung ist laut unser BV Arbeitszeit erforderlich Jede zu besetzende Stelle muss 14 Tage ausgehangen werden.

Na wenn dem so ist könnte ihr der Einstellung widersprechen, Fristablauf 24.8.

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