Erstellt am 19.08.2015 um 13:26 Uhr von rolfo
Hat der BR die interne Stellenausschreibung vorher gefordert?
Erstellt am 19.08.2015 um 13:34 Uhr von Challenger
Hallo lussil,
was genau meinst Du mit einem "Versetzungsantrag von einer Filiale in UNSERE Filiale???
Denn wenn nur UNSERE Filiale einen BR hat, dann handelt es sich nämlich nicht um eine
Versetzung, sondern um eine EINSTELLUNG.
Die Frist für die Zustimmungsverweigerung beträgt gemäß §99 Abs.3 BetrVG ein eine Woche.
Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Versetzung oder eine Einstellung handelt.
Wenn also im Falle einer Einstellung eine sonst übliche, oder von Euch gemäß §99 BetrVG
verlangte VORHERIGE Stellenausschreibung unterblieben ist, kann der BR die Zustimmung gemäß §99 Abs.2 Nr.5 BetrVG verweigern
Erstellt am 19.08.2015 um 14:35 Uhr von lussil
@ rolfo
eine interne Stellenausschreibung ist laut unser BV Arbeitszeit erforderlich
Jede zu besetzende Stelle muss 14 Tage ausgehangen werden.
@Challenger
die andere Filiale hat auch einen BR.das Schreibn ist vom 17.8.15, also kann der BR die Umversetzung von Filiale 1 zu Filiale 2 bis zum 24.8.15 ablehnen.
Eine Ausschreibung erfolgte nicht.
Erstellt am 19.08.2015 um 14:50 Uhr von rolfo
eine interne Stellenausschreibung ist laut unser BV Arbeitszeit erforderlich
Jede zu besetzende Stelle muss 14 Tage ausgehangen werden.
Na wenn dem so ist könnte ihr der Einstellung widersprechen, Fristablauf 24.8.