Erstellt am 15.01.2015 um 12:52 Uhr von gironimo
Wenn ein AN versetzt werden will und dies schriftlich geltend macht, gilt das bis zur Antwort.
Da man aber selbst ein Interesse hat - wie wäre es mit häufiger Nachfragen, wo die Antwort bleibt.
Erstellt am 15.01.2015 um 12:53 Uhr von paula
Verstehe ich das richtig: stellt der AN einen solchen Antrag?
Es gibt keine Frist und auch kein Verfahren zu so etwas, soweit keine Stelle ausgeschrieben war. Falls es eine solche Ausschreibung gab, ist die Bewerbung hierfür mit der Besetzung der Stelle wohl erledigt. Wenn es ohne eine Ausschreibung einen solchen Antrag des AN gibt, kann der AG diesen Antrag nett prüfen oder auch nicht
Ggf. helfen dem MA noch die allgemeinen Regeln von billigem Ermessen weiter. Aber da muss es dann schon einen besonderen Sachverhalt geben an dem man dieses prüft