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Versetzungsantrag durch Betriebsrat

A
Aphrodite
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage ist vielleicht etwas eigenwillig, aber nicht ohne Grund gestellt. Darf ein Betriebsratsvorsitzender/e für einen Arbeitnehmer in seinem Betrieb eine Abmahnung oder einen Versetzungsantrag schreiben, bzw. stellen ?

1.19805

Community-Antworten (5)

G
gironimo

11.03.2015 um 20:14 Uhr

Der BR agieret nicht als Arbeitgeber.

Der BR kann von einem AN beauftragt werden, etwas für ihn zu tun - aber die Rolle des AG kann der BR nicht wahrnehmen.

K
Kölner

11.03.2015 um 20:32 Uhr

Die Frage ist nicht eigenwillig, sondern eigenartig! Kannst Du mal konkreter werden?

G
Globus

11.03.2015 um 21:29 Uhr

der BRV im Namen des BR eventuell wenn ein Beschluss des Gremiums existiert (§104 BetrVG)

M
Moreno

11.03.2015 um 21:29 Uhr

Na vielleicht kann er jemand Abmahnen dann aber nicht als BRV sondern als Vorgesetzer von einem anderen Arbeitnehmer.

D
Dezibel

12.03.2015 um 11:21 Uhr

Beispiel: Der BR-Vorsitzende macht seinen Job als Meister in der Werkstatt. Ständig kommt einer seiner Mitarbeiter bis eine Stunde am Tag zu spät. Das k*tzt ihn an! Also beantragt er beim AG eine Abmahnung für diesen Mitarbeiter.

Zusammengefasst: Der Vorsitzende mahnt einen ab. Wo ist jetzt nun wirklich das Problem? Er macht nicht AG-Aufgaben, sondern seinen ureigenen Job, für den er bezahlt wird.

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