Erstellt am 18.08.2015 um 13:19 Uhr von rolfo
Nein, du bekommst grundsätzlich die Stunden gutgeschrieben die du hättest wenn du gearbeitet hättest, sofern das Seminar einen vollen Tag dauert ( einschl. Hin-und Rückfahrt)
Erstellt am 18.08.2015 um 13:29 Uhr von Angie
Im Fitting hierzu gefunden unter § 37 Randnummer 182:
"Liegt die Erforderlichkeit der Schulung i.S. von Abs. 6 vor, so darf für die an der Schulung te8ilnehmenden BR Mitglieder keine Minderung des Arbeitsentgelts eintreten. Sie haben vielmehr Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das ihnen zustünde, wenn sie - statt an der Schulung teilzunehmen - im Betrieb weitergearbeitet hätten. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Fortzuzahlen ist das vereinbarte Arbeitsentgelt einschließlich etwaiger Nebenbezüge und Zuschläge. Ein Mehrarbeitszuschlag ist auch dann fortzuzahlen, wenn die Schulung kürzer als die maßgebende Arbeitszeit am Schulungstag ist."
Es braucht den AG also nicht zu interessieren wie lange die Schulung geht. Du bekommst das Geld wie wenn du gearbeitet hättest.
LG
Angie
Erstellt am 18.08.2015 um 13:41 Uhr von Pjöööng
etugruber,
Dein Arbeitgeber macht einen Denkfehler. Du wirst nicht für die Seminarteilnahme bezahlt, sondern Du wirst gemäß Deinem Arbeitsvertrag bezahlt und für die Seminarteilnahme freigestellt.
Erstellt am 18.08.2015 um 18:07 Uhr von etugruber
Nein, leider versteht Ihr meinen Text verkehrt.
Er will vom Seminarveranstalter eine genaue Auflistung, wann wir angefangen haben und wann das Seminar zu Ende war.
Und zwar von Montag bis Freitag.
Für mich nur Schickane...
Erstellt am 18.08.2015 um 19:06 Uhr von Pjöööng
Soll er sich doch vom Seminaranbieter besorgen.
Auf Dein Arbeitsentgelt darf sein Ansinnen keinen Einfluss haben.
Erstellt am 19.08.2015 um 09:43 Uhr von celestro
Finde ja witzig, das alle den AG hier als Böse hinstellen und dabei will er doch gerade nur ermitteln, wieviel Arbeitszeit er anrechnen muß.
Wobei man sich natürlich schon entscheiden muß:
"Muss ich diese Arbeitszettel schreiben?"
oder
"Er will vom Seminarveranstalter eine genaue Auflistung, wann wir angefangen haben und wann das Seminar zu Ende war."
Also will er die Angaben jetzt von den BRM oder vom Veranstalter haben ?
Erstellt am 19.08.2015 um 09:55 Uhr von etugruber
Nein, für uns ein Zeichen, dass wir unglaubwürdig dargestellt werden.
Aber bei nächsten Mal sind wir misstrauig.