Wochenbegenzung bei Seminarteilnahme nach §37.6?
hallo, bei uns ist wiedereinmal riesiger zoff. es geht um die frage meiner seminarteilnahme nach §37.6. die GF ist der meinung daß ich meine 3 wochen ausgeschöpft habe und deshalb will sie das seminar nicht bezahlen. ich bin aber der meinung daß nach §37.6 nach bedürftigkeit (ohne wöchentliche begrenzung )zu den seminaren gefahren werden kann. lediglich der §37.7 schreibt doch eine 3 bzw.4 wochenbegrenzung vor. wie seht ihr das ? orci
Community-Antworten (11)
04.09.2009 um 11:54 Uhr
@orcie Da hast Du völlig recht. Den Riesenzoff kann sich der AG sparen, wenn er die Gesetze richtig lesen würde... ...ein guter Seminaranbieter hilft vielleicht sogar ein wenig im Vorfeld.
04.09.2009 um 12:09 Uhr
@orcie, Kölner hat recht. Schalte den Semi anbiert ein ! oder Wechsel . Ich selber habe da schon erfahrungen und könnte dir gerne ein paar Tipss geben, was wewr wo für am bessten ist :-)
Ich habe sogar Kompaktkurs Erfahrung .-))))
04.09.2009 um 12:19 Uhr
@all
was ich hier vermisse ist eine Aussage zu den Pkt.
welche Schulungen wurden bereits gemacht? um welche geht es hier? wo ist die Notwenigkeit dieser für die Mandatsaufgaben? bei Fach-/Spezialseminaren, haben andere BRM diese schon. Denn nicht jdes BRM in einem Gemium kann alle Spezialseminare besuchen, hier verlangt auch die Rechtsprechung ggf. die Nutzung des Wissens der BR-Koll. oder ggf. Inhouseseminare für das Gremium, denn auch der BR muss das Thema Kosten und wirtschaftlichkeit und Interessensabwägung beachten.
Sprich Seminartourismus ist auch BRM nicht gestattet.
04.09.2009 um 12:24 Uhr
@erwin, ich denke mal, dass man diese - deine angedachte - Problematik bei 'orcie' ohne schlechtes Gewissen hintenan stellen kann! Im Betrieb von dem Kollegen geht es um die reine Machtfrage: Ich - der AG bestimme, ob ein BR - Mitglied auf Seminar geht oder nicht! Und nun bin ich wie 'waschbär' wiederum der Meinung, dass die Antwort von 'Kölner' voll zum tragen kommt!
04.09.2009 um 12:27 Uhr
@erwin Hast Du (sehr ernsthaft nachgefragt) wirklich das dringende Bedürfnis/Gefühl, dass der Fragesteller aufgrund Deiner Fragestellung auch nur annährend in den Dunstkreis des von Dir erwähnten Seminartourismus fallen könnte?
Könnte man nicht eher Dir nunmehr (aufgrund Deiner 'forensischen' Genese) eher andichten, dass Du ein Panikmacher bist oder zumindest ein Rufer in einer wassergefüllten Betriebsratswüste bist, der eher einen AG im Recht sieht, als ein streitbares Recht zugunsten des BR-Gremiums durchzusetzen?
04.09.2009 um 12:32 Uhr
@erwin, Mensch erwin, es geht hier doch nicht um die frage ob die Currywurst mit oder ohne Naturdarm besserschmeckt. Sondern mehr um die frage, welcher trottel sagt aus das ein seminar genau eine woche lang geht. wenn sie nur drei wochen darf. und was ist wenn ein seminar nur 4 tage geht darf sie dann entsprechend länger oder muss sie dann nur ein seminar zur hälfte ?
ich selber sah grade ein semniaranbiert der hat ein hotel mit disco .... wenn intrssiert da noch der inhalt bei dem schlmummerlicht ?
so ich knall mir nun noch nee currywurst dieses mal Modell > Ballermann, die ist mit Vodka. Ich melde mich ja grad mit UTMS im Laptop vom Sclemmerimbiss "Steffi" und wir feiern hier die Currywurst Party " Currywurst in allen Version, ohne Kostenkontrollle" Ich sehe grade GF , hat sich nun schon zum dritten mal Modell "Brandenburg" geschnappt, der lässt aber auch nichts anbrennen ! der BRV ist fast schon am würgen da der SBV ihn gefütternt hat ( ! ) Modell " extra Large mit suppi Schraf"
Ich muss wieder an den Grill....
04.09.2009 um 12:41 Uhr
vielen dank für eure antworten, nur um mal die frage von erwin zu beantworten. bis jtzt habe ich die seminare BR1 und2 besucht.jetzt folgt umstruckturierung im unternehmen nach §37.6 über die gew. orci
04.09.2009 um 12:54 Uhr
@StonisLoni
kann sehr gut sein, dann sollte der BRM seine rechte kennen und um-/ durch setzen
@orcie
diese Aussage gleich im ersten Beitrag und ich hätte meinen beitrag so nicht geschrieben. Aber BR 1 und BR 2 sind i.d.R. auch nur 2 Wochen, somit würde ein Teil der Anmerkungen in Deinem ersten Teil nicht ganz passen "die GF ist der meinung daß ich meine 3 wochen ausgeschöpft habe" Da würde dann eine rfalsch rechnen und man hätte ein gutes Gegenargument ja direkt vom AG bekommen. Nämlich 1 Woche BR 1, 1 Woche BR 2 also 1 Woche Seminar wegen Umstruckturierung im Unternehmen. Somit wäre man sogar im 3 Wochen Rahmen des AG, obwohl der nicht das Maximale nach § 37.6 ist.
@Kölner,
wo ist nun als etwas falsch an meinen Anmerkungen/ Nachfrage???
Mein Hinweis/ meine Anmerkung bezgl. BR-Seminartourismus kommt nicht aus dem Unbekannten. In vielen Jahren Mandatsarbeit erlebt man solches immer wieder. Auch ich habe im BR mit anderen BRm u.a. auch BRV gegen Seminaransprüche solcher BRM gestimmt. Denn auch bei uns gab es Koll. die dachten lieber Seminar als Arbeit und aus diesen Gründen viele Kataloge von Seminaranbitern stets studierten. Das schlime war dann immer nich, dass man da sGefühl haben muste, die waren gar nicht auf den Seminaren oder habe dort geschlafen, da nichts wesentliche kam.
04.09.2009 um 13:09 Uhr
@erwin,
Also ne ne ne "...In vielen Jahren Mandatsarbeit erlebt man solches immer wieder. Auch ich habe im BR mit anderen BRm u.a. auch BRV gegen Seminaransprüche solcher BRM gestimmt. .... "
erwin, also ne ! geht gar nicht. ne :(
@orcie, dann ist ja alles gut, .... Die Gew müsstre dich ja ausreichend Beraten :) Das Seminar, das sagt ja schon der Name scheint mit dem Aktuellem Firmen startus zu tun zu haben. Klar will der Ag nicht das davon viele ahung haben.
Erwin, also nee . Böse ganz Böse !
04.09.2009 um 13:50 Uhr
erwin, "wo ist nun als etwas falsch an meinen Anmerkungen/ Nachfrage??? " an orcies Stelle hätte ich das Gefühl: Da beantwortet mir einer keine Frage, sondern nimmt die Position eines Gremiumskollegen oder gar Arbeitgebervertreters ein.
04.09.2009 um 14:24 Uhr
@erwin und ich kann mich mit Deiner letzten Antwort nicht zufrieden geben. Ob er nun alle Angaben gleich am Anfang gemacht hätte oder nicht ist völlig unerheblich. Wer legt eine Erforderlichkeit für ein Seminarbesuch fest, der Ag oder der BR? Was bedeutet Erforderlichkeit? Wann eine Seminarteilnahme erforderlich ist, ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext. Erforderlichkeit ist ein unbestimmter Rechtsanspruch. Dieser Begriff ist durch die Rechtssprechung der Arbeitsgerichte und der Kommentarliteratur zum BetrVG konkretisiert worden. Da aber die Erforderlichkeit für jeden Einzelfall vorliegen muß, bleiben aber Entscheidungsspielräume. Diese jedoch kann nur der BR beurteilen. Betriebsräte haben Ausschüsse innerhalb des Gremiums. Bei kleineren oder mittleren BR Gremien kann es daher vor kommen das ein bestimmtes BRM in verschiedenen Ausschüssen vertreten ist. Ausschüsse wiederum erfordern auch wieder Spezialwissen. Und so habe ich meine Begründung. Sollte der AG dies bezweifeln weiß er welchen Weg er gehen muß. Die jedenfalls kann nicht Diskussionsgrundlage zwischen AG und BR oder eines Einzelnen BRM´s sein.
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