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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristete Verträge

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FrankBruder
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Müssen Mitarbeiter mit befristeten Verträgen befürchten, dass deren Vertrag nicht verlängert wird, sei es, dass sich sich für die Betriebsratswahl aufstellen lassen oder sonst irgendwie den Betriebsrat unterstützen (z. B. Stützunterschriften?

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Community-Antworten (5)

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Pickel

17.08.2015 um 00:39 Uhr

Das wäre offiziell eine Benachteiligung, die nicht statthaft ist.

Wenn der AG sich aber nicht ganz blöd anstellt, wäre das nicht zu beweisen. Und ja - es gibt Unternehmen, in denen man mit einem befr. AG bei gleichzeitiger BR-Tätigkeit gefährdet ist.

Wie es bei dir ist, kann wirklich niemand sagen.

F
FrankBruder

17.08.2015 um 01:08 Uhr

Natürlich könnte man auch niemals beweisen, dass eine Nichtverlängerung des Vertrags an der Mitwirkung der Gründung eines Betriebsrats oder der Unterstützung desselben liegen könnte. Im Unternehmen, wo ich beschäftigt bin, ist die Fluktuation zur Zeit sehr hoch, was der Grund für befristete Verträge bei neuen Mitarbeitern liegt. Daher komme ich nicht umhin, neben Mitarbeitern mit Festverträgen auch solche mit befristeten zu fragen. Diese haben jedoch gerade wegen des befristeten Vertrags oft bedenken, da mitzumachen. Aber dafür gibt es vermutlich kein Gesetz, um auch diese Mitarbeiter zu schützen.

D
Dezibel

17.08.2015 um 10:41 Uhr

Warum wohl macht der AG befristete Verträge? Er denkt sich schon etwas dabei. Und ein Recht auf eine Verlängerung hat man nicht, man hat eine Befristung unterschrieben. Und der AG wird selten so dämlich sein und sagen, dass er wegen BR-Wahl nicht verlängert. Er wird gar nichts sagen, außer: "Tschüss ..."

H
Hoppel

17.08.2015 um 11:28 Uhr

@ FrankBruder

Die Leistung einer Stützunterschrift wird wohl kaum ein AG mit der Nicht-Verlängerung eines befristeten AV quittieren. Eine Kandidatur wird hingegen nicht unbedingt belohnt!

Falls eine Verlängerung des befristeten AV rechtlich möglich ist, geht der AG mit der Verlängerung ein nur geringes Risiko ein. Auch dieser Vertrag läuft allgemeinhin zum vereinbarten Termin aus.

Auf eine Kandidatur würde ich aber ggf. verzichten, wenn ich mir berechtigte Hoffnungen auf Übernahme in ein unbefristetes AV machen kann. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt ...

A
AlterMann

18.08.2015 um 00:10 Uhr

"Die Leistung einer Stützunterschrift wird wohl kaum ein AG mit der Nicht-Verlängerung eines befristeten AV quittieren." Doch, doch, solche AG gibt es ganz sicher. Es gibt nicht ohne Grund Betriebe, in denen kein Mitarbeiter wagt, das Thema BR auch nur zu erwähnen. Keiner von uns kann wirklich wissen, ob das im Betrieb von FrankBruder auch so ist.

Also: Wenn Ihr Zweifel habt und es irgend geht, lasst die befristeten Kollegen außen vor.

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