Erstellt am 10.02.2007 um 21:09 Uhr von Fayence
Flopo,
"sind Betriebsräte mir befristetem Arbeitsvertrag kündigungsgeschützt?" > Es greift der §15 KschG
"Muss der Arbeitgeber die Verträge in unbefristete umwandeln?" > Generell "Nein"
Aaaaber... jetzt eine mehr als sehr vorsichtige Aussage! In Eurem speziellen Fall könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ihr als gewählte BRM Erfolgschancen hättet, eine Umwandlung in einen unbefristeten AV durchsetzen zu können. Euer AG hätte ansonsten bis auf weiteres jede Möglichkeit, die kontinuierliche Arbeit eines BR´s verhindern zu können.
Mir ist bislang jedoch nur 1 Urteil begegnet, in welchem aufgrund der Eigenart des Betriebes ein solcher Anspruch durchgegangen ist.
Kann Euch nur dringenst anraten, Euch hier durch eine Gewerkschaft beraten und unterstützen zu lassen. Was aber bedingt, dass die für Euch zuständige Gewerkschaft auch bei Euch vertreten sein muss; KollegInnen müssen also Mitglied sein oder werden.
Erstellt am 10.02.2007 um 21:09 Uhr von Mona-Lisa
@Flopo,
Ein Betriebsrat hat auf Grund seines Amtes keinen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Da euer zukünftiger Betriebsrat aus 3 Mitgliedern bestehen würde, hätten zumindest diese 3 Kündigungschutz......
....aber eben nur bis spätestens zum Ende des Arbeitsvertrages.
Erstellt am 10.02.2007 um 22:18 Uhr von Heini
Ein sehr kühner Vorschlag von Fayence mit der Garantie, das diese Kollegen mit Sicherheit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.
Selbst wenn die Kollegen sich entschließen sollten dieses Abenteuer einzugehen,würden sie, geht der AG durch alle Instanzen, nach Ablauf des Vertrages zu Hause sitzen und auf die Entscheidung der letzten Instanz warten. In dieser Zeit wird der Arbeitgeber sicherlich kein Gehalt zahlen.
Mein Vorschlag, abwarten bis ihr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis seit, und dann die Betriebsratswahl starten.
Erstellt am 11.02.2007 um 00:42 Uhr von Kölner
@Heini
Tolle Idee: Bei Deinem Vorschlag könnte sich das noch 3 Jahre hinziehen.
Guckst Du - wenn Du kannst und willst - § 14 Abs. 2a TzBfG!
Erstellt am 11.02.2007 um 03:03 Uhr von paula
@kölner
eigentlich ja noch länger. Nach 14 IIa TzBfG kannst Du ja am letzten Tag der 4Jahresfrist noch mal für 4 Jahre Befristen... Das zieht sich
Erstellt am 11.02.2007 um 13:28 Uhr von flopo
oh je oh je.... das klingt aber verdammt riskant.... ich sollte noch die Situation erklären - drei Arbeitnehmer haben in Aussicht gestellt bekommen, dass ihr Vertrag nicht verlängert wird, wenn sie nicht völlig utopische Forderungen erfüllen (bis Ende der Vertragslaufzeit den Umsatz in ihrem Sortiment um 100% erhöhen). Oder aber es wurden schwammige Begründungen angeführt ("lieblose" Arbeit, und das bei einer besonders fachkompetenten Kollegin mit sehr guten Umsätzen).
Genau diese drei Arbeitnehmer sind diejenigen, die für den AG am unangenehmsten sind, weil sie kurz gesagt auch mal ihr Maul aufmachen und nicht alles abnicken, was der Geschäftsführer sich lustiges ausdenkt. Also war unsere Idee, diese drei AN in den BR zu wählen, um sie gegen diese durchschaubare Willkür zu schützen. Außerdem sieht man an der Beschreibung des AG-AN-Verhältnisses, dass ein BR sowieso dringend notwendig ist.
Wenn die BR nur bis Ende des befristeten AV kündigungsgeschützt sind, werden die doch mit Freuden gehen gelassen, oder....
Ich werde mich auch nochmal bei Verdi und dem DGB schlaumachen, aber würdet Ihr sagen, dass unser Plan nicht aufgeht?
Danke auch für die bisherigen hilfreichen Antworten,
Flopo
Erstellt am 11.02.2007 um 13:40 Uhr von Mona-Lisa
@flopo,
"Wenn die BR nur bis Ende des befristeten AV kündigungsgeschützt sind, werden die doch mit Freuden gehen gelassen, oder.... "
Das wäre dann so sicher wie das Amen in der Kirche!
Zitat von Fayence:
"Aaaaber... jetzt eine mehr als sehr vorsichtige Aussage! In Eurem speziellen Fall könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ihr als gewählte BRM Erfolgschancen hättet, eine Umwandlung in einen unbefristeten AV durchsetzen zu können. Euer AG hätte ansonsten bis auf weiteres jede Möglichkeit, die kontinuierliche Arbeit eines BR´s verhindern zu können."
Ich bin mir zwar auch nicht sicher, ob dieser Weg möglich ist, aber wäre es nicht einen Versuch wert?
So wie du die Situation bei euch beschreibst, wird das von alleine nicht besser.
Ist von euch jemand in der Gewerkschaft? Wenn ja, setzt euch mit denen in Verbindung und erklärt denen, um was es geht.
Erstellt am 11.02.2007 um 19:10 Uhr von Kölner
@paula
Sicher dat.
@Flopo
Meine Einschätzung dazu: Wenig Chancen auf Erfolg!
Erstellt am 12.02.2007 um 22:09 Uhr von flopo
mmmmph. Vielen Dank für eure Antworten!