W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz für BR - auch für befristete Verträge?

F
Flopo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Firma, die vor ziemlich genau einem Jahr gegründet wurde, haben alle ca. 30 Arbeitnehmer noch befristete Verträge. Auf Grund verschiedener Vorkommnisse wird langsam die Gründung eines Betriebsrates notwendig; nun meine Frage - sind Betriebsräte mir befristetem Arbeitsvertrag kündigungsgeschützt? Muss der Arbeitgeber die Verträge in unbefristete umwandeln?

Danke im voraus!

5.01509

Community-Antworten (9)

F
Fayence

10.02.2007 um 22:09 Uhr

Flopo,

"sind Betriebsräte mir befristetem Arbeitsvertrag kündigungsgeschützt?" > Es greift der §15 KschG

"Muss der Arbeitgeber die Verträge in unbefristete umwandeln?" > Generell "Nein"

Aaaaber... jetzt eine mehr als sehr vorsichtige Aussage! In Eurem speziellen Fall könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ihr als gewählte BRM Erfolgschancen hättet, eine Umwandlung in einen unbefristeten AV durchsetzen zu können. Euer AG hätte ansonsten bis auf weiteres jede Möglichkeit, die kontinuierliche Arbeit eines BR´s verhindern zu können.

Mir ist bislang jedoch nur 1 Urteil begegnet, in welchem aufgrund der Eigenart des Betriebes ein solcher Anspruch durchgegangen ist.

Kann Euch nur dringenst anraten, Euch hier durch eine Gewerkschaft beraten und unterstützen zu lassen. Was aber bedingt, dass die für Euch zuständige Gewerkschaft auch bei Euch vertreten sein muss; KollegInnen müssen also Mitglied sein oder werden.

M
Mona-Lisa

10.02.2007 um 22:09 Uhr

@Flopo, Ein Betriebsrat hat auf Grund seines Amtes keinen Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Da euer zukünftiger Betriebsrat aus 3 Mitgliedern bestehen würde, hätten zumindest diese 3 Kündigungschutz...... ....aber eben nur bis spätestens zum Ende des Arbeitsvertrages.

H
Heini

10.02.2007 um 23:18 Uhr

Ein sehr kühner Vorschlag von Fayence mit der Garantie, das diese Kollegen mit Sicherheit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Selbst wenn die Kollegen sich entschließen sollten dieses Abenteuer einzugehen,würden sie, geht der AG durch alle Instanzen, nach Ablauf des Vertrages zu Hause sitzen und auf die Entscheidung der letzten Instanz warten. In dieser Zeit wird der Arbeitgeber sicherlich kein Gehalt zahlen.

Mein Vorschlag, abwarten bis ihr in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis seit, und dann die Betriebsratswahl starten.

K
Kölner

11.02.2007 um 01:42 Uhr

@Heini Tolle Idee: Bei Deinem Vorschlag könnte sich das noch 3 Jahre hinziehen. Guckst Du - wenn Du kannst und willst - § 14 Abs. 2a TzBfG!

P
paula

11.02.2007 um 04:03 Uhr

@kölner eigentlich ja noch länger. Nach 14 IIa TzBfG kannst Du ja am letzten Tag der 4Jahresfrist noch mal für 4 Jahre Befristen... Das zieht sich

F
flopo

11.02.2007 um 14:28 Uhr

oh je oh je.... das klingt aber verdammt riskant.... ich sollte noch die Situation erklären - drei Arbeitnehmer haben in Aussicht gestellt bekommen, dass ihr Vertrag nicht verlängert wird, wenn sie nicht völlig utopische Forderungen erfüllen (bis Ende der Vertragslaufzeit den Umsatz in ihrem Sortiment um 100% erhöhen). Oder aber es wurden schwammige Begründungen angeführt ("lieblose" Arbeit, und das bei einer besonders fachkompetenten Kollegin mit sehr guten Umsätzen). Genau diese drei Arbeitnehmer sind diejenigen, die für den AG am unangenehmsten sind, weil sie kurz gesagt auch mal ihr Maul aufmachen und nicht alles abnicken, was der Geschäftsführer sich lustiges ausdenkt. Also war unsere Idee, diese drei AN in den BR zu wählen, um sie gegen diese durchschaubare Willkür zu schützen. Außerdem sieht man an der Beschreibung des AG-AN-Verhältnisses, dass ein BR sowieso dringend notwendig ist.

Wenn die BR nur bis Ende des befristeten AV kündigungsgeschützt sind, werden die doch mit Freuden gehen gelassen, oder....

Ich werde mich auch nochmal bei Verdi und dem DGB schlaumachen, aber würdet Ihr sagen, dass unser Plan nicht aufgeht?

Danke auch für die bisherigen hilfreichen Antworten,

Flopo

M
Mona-Lisa

11.02.2007 um 14:40 Uhr

@flopo, "Wenn die BR nur bis Ende des befristeten AV kündigungsgeschützt sind, werden die doch mit Freuden gehen gelassen, oder.... "

Das wäre dann so sicher wie das Amen in der Kirche!

Zitat von Fayence: "Aaaaber... jetzt eine mehr als sehr vorsichtige Aussage! In Eurem speziellen Fall könnte ich mir durchaus vorstellen, dass Ihr als gewählte BRM Erfolgschancen hättet, eine Umwandlung in einen unbefristeten AV durchsetzen zu können. Euer AG hätte ansonsten bis auf weiteres jede Möglichkeit, die kontinuierliche Arbeit eines BR´s verhindern zu können."

Ich bin mir zwar auch nicht sicher, ob dieser Weg möglich ist, aber wäre es nicht einen Versuch wert? So wie du die Situation bei euch beschreibst, wird das von alleine nicht besser.

Ist von euch jemand in der Gewerkschaft? Wenn ja, setzt euch mit denen in Verbindung und erklärt denen, um was es geht.

K
Kölner

11.02.2007 um 20:10 Uhr

@paula Sicher dat.

@Flopo Meine Einschätzung dazu: Wenig Chancen auf Erfolg!

F
flopo

12.02.2007 um 23:09 Uhr

mmmmph. Vielen Dank für eure Antworten!

Ihre Antwort