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Sind Anträge gemäß § 99 BeVG Personalakten??????

A
AkteX
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage, zu der ich im Internet einfach keine ANtwort finde, und ich auch nicht weiß, wo ich noch schauen könnte... vllt. im Fitting?

Sind, eurer Meinung nach, die Anträge gemäß § 99 BeVG, die ihr bei einer Einstellung/ Umgruppierung/ Versetzung bekommt, Teil der personalakte?????

Wäre euch superdankbar wenn ihr vllt. eine Idee habt, oder sogar eine Antwort auch gern mit §§ :))...

Vielen Dank :)

1.20202

Community-Antworten (2)

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Alexandro

15.08.2015 um 17:06 Uhr

Das lässt sich eigentlich schon im Gesetzestext finden.

Ein Betriebsrat bedarf und erhält für seine Arbeit natürlich laufend irgendwelche Informationen.

Diese Informationen sind im Rahmen der Geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVG natürlich auch vertraulich zu behandeln. Besteht kein Bedarf mehr und sollen/müssen entsorgt werden, hat das so zu geschehen, dass hier keine Unbefugten Zugriff auf diese erlangen können.

Einige unterliegen auch einem besonderen Datenschutz und werden sich auch in der Personalakte wiederfinden. Diese hat aber beim Betriebsrat nichts verloren und gehört in die Obhut des Arbeitgebers.

P
Pjöööng

17.08.2015 um 13:09 Uhr

Die Personalakte ist die Gesamtheit aller schriftlichen Informationen die der Arbeitgeber über die Person eines Arbeitnehmers besitzt.

Damit sind Schriftstücke die sich im Besitz des BR befinden nicht Bestandteil der Personalakte.

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