Hallo zusammen. Ein interessanter Fall viel mir heut vor die Füsse. Eine Kollegin arbeitete ursprünglich die Woche 20h, bis sie eine befristete Stundenerhöhung von 26h die Woche bekam aufgrund Wegfall einer Kollegin wegen Elternzeit. Die Befristung aus diesem Grund ging bis 31.07.2015. Da wir heute den 12.08.2015 haben und Sie in der Einsatzplanung immer noch mit 26h die Woche steht, ist dann der Befristungsgrund hinfällig und behält sie Ihre 26h die Woche? Weil offiziell ist die Kollegin in Elternzeit wieder zurück.
LG Mighty :)