Befristete Stundenerhöhung unbefristet
Hallo zusammen. Ein interessanter Fall viel mir heut vor die Füsse. Eine Kollegin arbeitete ursprünglich die Woche 20h, bis sie eine befristete Stundenerhöhung von 26h die Woche bekam aufgrund Wegfall einer Kollegin wegen Elternzeit. Die Befristung aus diesem Grund ging bis 31.07.2015. Da wir heute den 12.08.2015 haben und Sie in der Einsatzplanung immer noch mit 26h die Woche steht, ist dann der Befristungsgrund hinfällig und behält sie Ihre 26h die Woche? Weil offiziell ist die Kollegin in Elternzeit wieder zurück. LG Mighty :)
Community-Antworten (3)
13.08.2015 um 16:18 Uhr
Für die Befristung von Vertragsbestandteilen gilt das Teilzeit und Befristungsgesetz nicht. Insofern denke ich, dass sie jetzt wieder auf ihrer ursprünglichen Stundenzahl arbeitet, ggf. mit Mehrarbeit.
14.08.2015 um 11:05 Uhr
Hallo Pjööööng, deine Antwort verstehe ich nicht ganz. Bei uns bekommen die MA in diesem Falle einen Änderungsvertrag mit der erhöhten Stundenzahl. Wenn sie also über den 31.7. hinaus 26 h arbeitet, dann ist dies doch ohne Anhörung an den BR geschehen und somit unbefristet, dachte ich jedenfalls immer in der Vergangenheit
14.08.2015 um 12:02 Uhr
Aus einer unterbliebenen Anhörung des BR folgt nur, dass der Arbeitgeber die Maßnahme nicht umsetzen darf. Für den Arbeitnehmer entstehen dadurch keine zusätzlichen Rechte.
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