Wirtschaftsausschuss
Hallo, kann der Wirtschaftsausschuss einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer einschalten um die Zahlen prüfen zu lassen und wenn welches Prozedere ist dafür notwendig?
Community-Antworten (7)
10.08.2015 um 12:33 Uhr
Das ist nicht Aufgabe des Wirtschaftsausschusses.
10.08.2015 um 13:39 Uhr
Klasse Idee, und so sinnvoll. Der WA kann fast gar nichts. Der br aber schon
10.08.2015 um 14:13 Uhr
Der Wirtschaftsausschuss muss das beschließen lassen, entweder durch den BR oder GBR, je nachdem welches Gremium für den WA verantwortlich ist
10.08.2015 um 15:09 Uhr
Und dann braucht es noch eine gute Argumentationskette damit der Arbeitgeber sich bereit erklärt, die Kosten zu tragen.
10.08.2015 um 15:45 Uhr
Die Idee ist völlig utopisch.
Wirtschaftsprüfer sind vor dem Gesetz unabhängige Instanzen. Das heißt, wenn ein WP einen Abschluss testiert hat, ist das ein Faktum, das nicht von einer anderen Instanz auf gleicher Ebene nochmals kontrolliert werden muss.
Der WP selber unterliegt wiederum auch einer Revision, die wird aber weder von Betrieben noch von Wirtschaftsausschüssen gesteuert.
11.08.2015 um 08:47 Uhr
Für Unstimmigkeiten der Zahlen im Geschäftsleben ist eher der Staatsanwalt zuständig.
11.08.2015 um 13:15 Uhr
Tüdel, der BR kann, und das sollte er auch machen, gem. § 80 Abs. 3 einen Sachverständigen beauftragen. Der kann dem WA dann auch etwas zu den Zahlen sagen.
Auf dieser Seite kann man sich darüber belesen:
http://www.tbs-nrw.de/fileadmin/Shop/Broschuren_PDF/TBS_Broschuere_Gut_beraten.pdf
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