Erstellt am 10.08.2015 um 10:33 Uhr von Pjöööng
Das ist nicht Aufgabe des Wirtschaftsausschusses.
Erstellt am 10.08.2015 um 11:39 Uhr von Kölner
Klasse Idee, und so sinnvoll.
Der WA kann fast gar nichts. Der br aber schon
Erstellt am 10.08.2015 um 12:13 Uhr von BloodyBeginner
Der Wirtschaftsausschuss muss das beschließen lassen, entweder durch den BR oder GBR, je nachdem welches Gremium für den WA verantwortlich ist
Erstellt am 10.08.2015 um 13:09 Uhr von Pjöööng
Und dann braucht es noch eine gute Argumentationskette damit der Arbeitgeber sich bereit erklärt, die Kosten zu tragen.
Erstellt am 10.08.2015 um 13:45 Uhr von Pickel
Die Idee ist völlig utopisch.
Wirtschaftsprüfer sind vor dem Gesetz unabhängige Instanzen. Das heißt, wenn ein WP einen Abschluss testiert hat, ist das ein Faktum, das nicht von einer anderen Instanz auf gleicher Ebene nochmals kontrolliert werden muss.
Der WP selber unterliegt wiederum auch einer Revision, die wird aber weder von Betrieben noch von Wirtschaftsausschüssen gesteuert.
Erstellt am 11.08.2015 um 06:47 Uhr von waschwisch
Für Unstimmigkeiten der Zahlen im Geschäftsleben ist eher der Staatsanwalt zuständig.
Erstellt am 11.08.2015 um 11:15 Uhr von nicoline
Tüdel,
der BR kann, und das sollte er auch machen, gem. § 80 Abs. 3 einen Sachverständigen beauftragen. Der kann dem WA dann auch etwas zu den Zahlen sagen.
Auf dieser Seite kann man sich darüber belesen:
http://www.tbs-nrw.de/fileadmin/Shop/Broschuren_PDF/TBS_Broschuere_Gut_beraten.pdf