Erstellt am 06.08.2015 um 07:51 Uhr von gironimo
Im Prinzip liegst Du richtig.
Du solltest Dir vielleicht die Hilfe der Gewerkschaft zu nutzen machen. Die kennen sich in den Wahlvorschriften gut aus. Der WV muss ja Kenntnisse haben. Die kann er über Seminare erlangen oder eben durch einen Kollegen, der sich auskennt
Rechnet mit Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager!
Und - Du brauchst natürlich Kandidaten - sonst wird es peinlich.
Erstellt am 06.08.2015 um 11:50 Uhr von Challenger
Hallo Wernersen,
gironimo hat Recht.
Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager kann in letzter Konsequenz bedeuten, daß der
Arbeitgeber mit Kündigungen um die Ecke kommt. Deshalb mein Tipp:
1. Gewerkschaftsmitglied werden.
2. Gewerkschaft fordert dann den Arbeitgeber auf, eine Betriebsversammlung anzu-
beraumen, ohne das der Arbeitgeber weiß, wer von Euch dahintersteckt. Ist auf jeden
Fall sicherer.
Im übrigen hast Du recht.
Erstellt am 06.08.2015 um 12:13 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Gewerkschaft fordert dann den Arbeitgeber auf, eine Betriebsversammlung anzu-
beraumen,"
Ein Arbeitgeber hat gar niemals nicht eine Betriebsversammlung "anzuberaumen". Das muss in diesem Falle schon die Gewerkschaft machen.
Erstellt am 07.08.2015 um 13:30 Uhr von Hartmut
Ich möchte nur ergänzen, dass du unbedingt arbeitsrechtsschutzversichert sein solltest. Empfehlen kann ich den Bund der Versicherten, es darf aber auch jede andere 'klassische' Versicherungsgesellschaft sein. (Rechtschutz bietet zwar auch die Gewerkschaft, aber damit habe ich keine so guten Erfahrungen gemacht.) Denke daran, die Wartezeit verstreichen zu lassen, bevor du aus der Deckung gehst.
Erstellt am 10.08.2015 um 06:53 Uhr von Wernersen
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Das hört sich ja alles gar nicht so verlockend an, aber dennoch werden wir das Vorhaben umsetzen.
Erstellt am 10.08.2015 um 07:18 Uhr von Hartmut
Sehr gut, lasst euch nicht entmutigen und zieht das durch! Im Wesentlichen seid Ihr geschützt ab dem Zeitpunkt, in dem ihr zur BV einladet. Die Ratschläge hier bitte nur als 'begleitende Vorsichtsmaßnahme' verstehen, nicht mehr und nicht weniger.