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Neugründung eines BR

W
Wernersen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Angestellter in einem großen (300 Mitarbeiter) mittelständischen Unternehmen und möchte einen BR gründen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich:

  • zwei weitere Kollegen finden die mit zur Betriebsversammlung einladen
  • bei der Betriebsversammlung den Wahlvorstand wählen
  • der Wahlvorstand organisiert die Wahl

Frage:

  1. Ist das soweit richtig?
  2. Was kommt dann?

Vielen dank schon mal vorab für eure Hilfe

Vielen Dank für die Antworten, hört sich nach einer Spannenden Zeit an.

2.19006

Community-Antworten (6)

G
gironimo

06.08.2015 um 09:51 Uhr

Im Prinzip liegst Du richtig.

Du solltest Dir vielleicht die Hilfe der Gewerkschaft zu nutzen machen. Die kennen sich in den Wahlvorschriften gut aus. Der WV muss ja Kenntnisse haben. Die kann er über Seminare erlangen oder eben durch einen Kollegen, der sich auskennt

Rechnet mit Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager!

Und - Du brauchst natürlich Kandidaten - sonst wird es peinlich.

C
Challenger

06.08.2015 um 13:50 Uhr

Hallo Wernersen, gironimo hat Recht. Gegenwind aus dem Arbeitgeberlager kann in letzter Konsequenz bedeuten, daß der Arbeitgeber mit Kündigungen um die Ecke kommt. Deshalb mein Tipp:

  1. Gewerkschaftsmitglied werden.

  2. Gewerkschaft fordert dann den Arbeitgeber auf, eine Betriebsversammlung anzu- beraumen, ohne das der Arbeitgeber weiß, wer von Euch dahintersteckt. Ist auf jeden Fall sicherer.

Im übrigen hast Du recht.

P
Pjöööng

06.08.2015 um 14:13 Uhr

Zitat (Challenger): "Gewerkschaft fordert dann den Arbeitgeber auf, eine Betriebsversammlung anzu- beraumen,"

Ein Arbeitgeber hat gar niemals nicht eine Betriebsversammlung "anzuberaumen". Das muss in diesem Falle schon die Gewerkschaft machen.

H
Hartmut

07.08.2015 um 15:30 Uhr

Ich möchte nur ergänzen, dass du unbedingt arbeitsrechtsschutzversichert sein solltest. Empfehlen kann ich den Bund der Versicherten, es darf aber auch jede andere 'klassische' Versicherungsgesellschaft sein. (Rechtschutz bietet zwar auch die Gewerkschaft, aber damit habe ich keine so guten Erfahrungen gemacht.) Denke daran, die Wartezeit verstreichen zu lassen, bevor du aus der Deckung gehst.

W
Wernersen

10.08.2015 um 08:53 Uhr

Hallo zusammen, erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.

Das hört sich ja alles gar nicht so verlockend an, aber dennoch werden wir das Vorhaben umsetzen.

H
Hartmut

10.08.2015 um 09:18 Uhr

Sehr gut, lasst euch nicht entmutigen und zieht das durch! Im Wesentlichen seid Ihr geschützt ab dem Zeitpunkt, in dem ihr zur BV einladet. Die Ratschläge hier bitte nur als 'begleitende Vorsichtsmaßnahme' verstehen, nicht mehr und nicht weniger.

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