Erstellt am 05.08.2015 um 18:50 Uhr von FNVTeam
Hallo Leipsch, was meinst du, mit ihr bekommt keine Schulungen!? Euch stehen BR-Schulungen zu. Wenn ich mich nicht irre, sogar zwei im Jahr. Da kann euer GF auch nichts gegen sagen/tun. Ihr solltet nur nicht umbedingt einen Schulungstermin nehmen, der arbeitstechnisch etwas ungúnstig ist. Aber da ja recht viele Angeboten werden, sollte das kein Problem sein. Zum Thema Versammlungen, dass habt ihr als BR selbst in der Hand. Euer GF ist dazu verpflichtet, an einer im Jahr teil zu nehmen. Ausrichter der Betriebsversammlung seid ihr als BR! Ihr gebt den Ort, Zeit und die Tagesordnungspunkt vor. Wo findet man den BR!? Aus meiner Sicht, liegt das auch in eurer Hand, wie ihr euch präsentiert und auf euch aufmerksam macht. Ein eigener BR Raum steht euch zu. Hoffe, ich konnte dir mit den Infos schonmal weiter helfen.
Erstellt am 05.08.2015 um 19:22 Uhr von Challenger
Hallo leipsch,
zunächst mal ein paar Fragen:
1. Wie viele BR-Mitglieder seid Ihr und
2. wie viele Ersatzmitglieder habt Ihr.
3. WER oder WAS hindert Euch daran,Schulungsveranstaltungen zu besuchen ???
Betriebsräte die erstmalig gewählt wurden haben für die Dauer einer Amtspriode
Anspruch auf VIER Wochen Schulung. Der BR ist nach §37 BetrVG verpflichtet,
seine Mitglieder nachund nach auf Schulungsveranstaltungen zu entsenden.Zu den
Fragen 1.+2. Wenn Euer BR 5Mitglieder hat,könnt Ihr nach nunmehr einem Jahr
Amtszeit gleich 2Mitglieder auf ein Seminar BR I entsenden. Die Gewerkschaften
bieten hier geeignete Seminare an.
Der BR ist darüber hinaus verpflichtet, im Jahr VIER Betriebsversammlungen durch-
zuführen.
Ich würde Euch auf jedem Fall empfehlen,auf die für Eurem Wirtschaftszweig zustän-
dige Gewerkschaft zuzugehen. Die Gewerkschaft kann Euch in allen Belangen des Ar-
beitsrechts weiterhelfen.
Erstellt am 05.08.2015 um 19:27 Uhr von Pjöööng
Zitat (Challenger):
"Betriebsräte die erstmalig gewählt wurden haben für die Dauer einer Amtspriode
Anspruch auf VIER Wochen Schulung."
Ich denke hier geht es primär um die notwendigen Schulungen und die sind zeitlich nicht gedeckelt. Es ist unverantwortlich, hier den Eindruck zu erwecken, Betriebsratsmitgliedern stünde nur ein geringes Schulungskontingent zur Verfügung.
Zitat (Challenger):
"Wenn Euer BR 5Mitglieder hat,könnt Ihr nach nunmehr einem Jahr Amtszeit gleich 2Mitglieder auf ein Seminar BR I entsenden."
Oder auch alle 5! Und ebenso zu BetrVG 2und zu BetrVG 3 und auch zu AR 1, 2 und 3.
Erstellt am 05.08.2015 um 19:41 Uhr von leipsch
danke für die super antworten echt super=)
das Problem der Brv geht Hand mit Hand mit unsern chef und will uns dumm halten
was ist wenn wir in keiner Gewerkschaft sind?
ja und dann sind wir neun mitglieder und 2 ersatz
Erstellt am 05.08.2015 um 22:31 Uhr von Challenger
Hallo leipsch,
wenn also Euer BR-Vorsitzender, so verstehe ich Deine Aussage, derjenige ist, der
verhindern will, daß Du und andere BR-Mitglieder zu Seminaren entsendet werden,
dann kann ich Dir und gleichgesinnten Kollegen DRINGENDST empfehlen, Mitglied
einer Gewerkschaft zu werden.
Wenn also der BR-Vors. mit der Mehrheit des Gremiums (HAT ER DENN ÜBERHAUPT
DIE MEHRHEIT IM BR ???) verhindert, Euch auf geeignete Seminare zu entsenden,
dann erfüllt er den Tatbestand der "groben Verletzung gesetzlicher Pflichten"
Wenn also Du und und andere BR-Mitglieder in die Gewerkschaft eintrittst, dann ist
die Gewerkschaft in Eurem Betrieb vertreten. Es reicht aber auch, wenn Du alleine
Mitglied wirst. Aber je mehr Mitglieder, desto besser.
Die Gewerkschaft kann Euren BR-Vors. zur Räson bringen. Stellt sich der Vorsitzende
dann immer noch stur, kann die Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen, Euren
Vorsitzenden gemäß §23 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz, wegen grober Verletzung
gesetzlicher Pflichten aus dem BR auszuschließen.
Auch in Sachen Betriebsversammlung kann die Gew. weiterhelfen. Gemäß §43 Abs.4
BetrVG hat der BR auf Antrag einer im Betrieb vertetenen Gew. vor Ablauf von 2 Wo-
chen eine Betriebsversammlung einzuberufen, wenn im vorhergegangenen Kalender-
halbjahr keine Betriebsversammlungen oder Abteilungsversammlungen durchgeführt
worden sind.
Mit anderen Worten: Euer Vorsitzender würde ein erhebliches rechtliches Risiko einge-
hen, wenn er sich den Forderungen der Gew. widersetzt.
Erstellt am 06.08.2015 um 10:23 Uhr von moreno
@FNV Team: ,,Euch stehen Schulungen zu wenn ich mich nicht irre sogar zwei im Jahr'' Wie willst Du mit solchen Aussagen jemanden helfen?
Und auch Dir Challenger rat ich mal an den BR 1 zu machen oder zu widerholen da lernt man den Unterschied zwischen §37.6 und §37.7 BetrVG.
Erstellt am 07.08.2015 um 08:40 Uhr von tatekuru
@FNV Team & @Challenger
da tun einem ja die augen weh, wenn man liest was ihr für einen salmon schreibt.
das ist schon grob fahrlässig unerfahrene betriebsräte mit halbwahrheiten so in die irre zu führen.
ich kann mich darum moreno und pjöööng nur anschließen.