Vom Warenaufüller zum Verkaufer - was kann der BR tun?
Hallo miteinander,
Wir haben in unserem Betrieb vor zwei Jahren einen sehr fleissigen Kollegen in unser Team bekommen.
Er wurde als Praktikant eingestellt dann als Warenaufüller übernommen.
Da er mittlerweile eine Abteilung alleine führt bzw den Job des AL und Verkäufer innerhalb seiner Abteilung übernommen hat, möchter er sich gerne als Verkäufer einstellen lassen/bzw den Vertrag wechseln.
Aufgrund seiner abgeschlossenen Lehre in einem Handwerk welche unserem Betrieb als auch seiner Abteilung sehr zugute kommt, sollte es doch kein Problem sein ihn in diesen Berufstand zu erheben.
Soweit,
Er führte bereits selbständig Gespräche mit dem Chef über den Wechsel jedoch erfolglos. Erstens mit einer vertröstung von 4 monaten da der Chef ihn noch nicht so gut kannte, Zweitens nach vier Monaten mit dem Argument aufgrund der (schon durchgeführten Sozialplane) müsste man wegen dem erhöhten Kostenaufwand weitere Einsparungen im Personal vornehmen.
Da ich noch ein taufrisches BrM bin und z.Zt. noch wenig mit Paragraphen zu tun hatte möchte auf diesem Weg um hilfe bitten und euch fragen was ich ausser Gespärche mit der Chefetage führen noch für ihn tun kann.
Da dies kein Einzelfall in unserem Betrieb ist, das Leute arbeiten erledigen die eingentlich anderen Positionen vorbehalten sind. Wäre es auch für mich sehr interesant zu erfahren was der BR da noch für die anderen Kollegen tun...? bzw für Kollegen haben die leider nicht über eine Berufsausbildung verfügen.
Besten Dank und grüsse!!!! TetriZ
Community-Antworten (5)
26.04.2006 um 10:43 Uhr
Ich würde folgendes vorschlagen: Im Rahmen einer Betriebsfeier, ein festlicher Rahmen sollte schon sein, werden all die KollegInnen in einen anderen Berufsstand erhoben, die es verdient haben!
Lieber Herr Knolle, aufgrund Ihrer Verdienste erhebe ich Sie hiermit offiziell in den Berufsstand der "Verkäufer"!
- es folgt der Ritterschlag und die Überreichung einer Urkunde-
- Herr Knolle darf sich jetzt wieder von den Knien erheben-
- Beifall der anwesenden KollegInnen-
Hiermit sind Sie berechtigt, Ihren Lebenslauf um eine weitere abgechlossene Berufsausbildung zum Verkäufer zu ergänzen. ...
TetriZ, Du bist vielleicht ein Scherzkeks, das geht natürlich nicht!
Gruß Fayence
26.04.2006 um 11:56 Uhr
Hallo,
Ja super danke das mit dem Scherzkeks ist für mich niks neues,
Jedoch hab mir ich ehrlich gesagt eine etwas ernst gemeintere Antwort erhofft,
Es ist doch nunmal leider Tatsache das leute auf die Art unterbezahlt werden, indem sie wie es bei uns halt gängig ist als WA eingestellt werden aber den Job eines Verkäufers und AL´s machen.
und dazu noch meist in 4 abteilungen eingesetzt bzw sind dazu gezwungen da sie von früh bis mittags alleine auf der Fläche stehn.
Jetzt mal ehrlich und dann kann mann angeblich als BR nichts machen???
bitte kein weiteren vorschläge zum Rittertum...wenn werd ich es Fernöstlich mit gaaanz viel Samurais und bum bum lichter celebriern...=)
26.04.2006 um 15:36 Uhr
@Fayence: Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist "Verkäufer" wohl nicht, die heißt IMHO Einzelhandelskaufmann/-frau. Ich würde "Verkäufer", "Warenauffüller", "Kassierer" eher als Tätigkeitsbeschreibung bzw. Eingruppierung sehen. Folglich würde ich im beschriebenen Fall auf Umgruppierung bzw. Versetzung (vgl. §95(3) BetrVG -> mehr Verantwortung ist eine erhebliche Veränderung der Umstände der Arbeitsleistung) plädieren. Und damit fällt der Kollege unter die Mitbestimmung nach §99 BetrVG.
26.04.2006 um 15:55 Uhr
@petrus
Vielen Dank Petrus für dein feedback, damit kann ich viel mehr anfangen als mit dem vorigen beitrag.
Jetzt habe ich wenigstens einen vernünftigen Ansatz.
Besten Dank und grüsse!!! TetriZ
02.05.2006 um 15:27 Uhr
Ich hab auch noch eins draufzusetzen:
In den Tarifverträgen gibt es Eingruppierungstabellen, die sich nach Tätigkeitsbeschreibungen richten. AG umgehen diese Eingruppierungen gern um an den Personalkosten zu sparen. Diese schmälern nämlich die Gewinne derart, dass bei genauerem Hinsehen die Erfolgsprämie der Oberen sinkt. Und wer lässt sich schon gern in die eigene Tasche greifen! Die Durchsetzung und Einhaltung der TV kann nur von Mitgliedern der Tarifvertragsparteien rechtlich beansprucht werden. Alle anderen Angestellten verhandeln auf eigene Faust und auf Augenhöhe mit dem Chef und handeln selbstverständlich Konditionen aus, die den organisierten Mitarbeitern die Tränen in die Augen treiben und den Neid ins Herz!
@ Fayence: gut selten so gelacht. Kannte ich bisher nicht von Dir!
Benno
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