Erstellt am 26.04.2006 um 08:43 Uhr von Fayence
Ich würde folgendes vorschlagen:
Im Rahmen einer Betriebsfeier, ein festlicher Rahmen sollte schon sein, werden all die KollegInnen in einen anderen Berufsstand erhoben, die es verdient haben!
Lieber Herr Knolle,
aufgrund Ihrer Verdienste erhebe ich Sie hiermit offiziell in den Berufsstand der "Verkäufer"!
- es folgt der Ritterschlag und die Überreichung einer Urkunde-
- Herr Knolle darf sich jetzt wieder von den Knien erheben-
- Beifall der anwesenden KollegInnen-
Hiermit sind Sie berechtigt, Ihren Lebenslauf um eine weitere abgechlossene Berufsausbildung zum Verkäufer zu ergänzen.
...
TetriZ,
Du bist vielleicht ein Scherzkeks, das geht natürlich nicht!
Gruß
Fayence
Erstellt am 26.04.2006 um 09:56 Uhr von Tetriz
Hallo,
Ja super danke das mit dem Scherzkeks ist für mich niks neues,
Jedoch hab mir ich ehrlich gesagt eine etwas ernst gemeintere Antwort erhofft,
Es ist doch nunmal leider Tatsache das leute auf die Art unterbezahlt werden,
indem sie wie es bei uns halt gängig ist als WA eingestellt werden aber den Job eines Verkäufers und AL´s machen.
und dazu noch meist in 4 abteilungen eingesetzt bzw sind dazu gezwungen
da sie von früh bis mittags alleine auf der Fläche stehn.
Jetzt mal ehrlich und dann kann mann angeblich als BR nichts machen???
bitte kein weiteren vorschläge zum Rittertum...wenn werd ich es Fernöstlich mit gaaanz viel Samurais und bum bum lichter celebriern...=)
Erstellt am 26.04.2006 um 13:36 Uhr von Petrus
@Fayence:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist "Verkäufer" wohl nicht, die heißt IMHO Einzelhandelskaufmann/-frau.
Ich würde "Verkäufer", "Warenauffüller", "Kassierer" eher als Tätigkeitsbeschreibung bzw. Eingruppierung sehen. Folglich würde ich im beschriebenen Fall auf Umgruppierung bzw. Versetzung (vgl. §95(3) BetrVG -> mehr Verantwortung ist eine erhebliche Veränderung der Umstände der Arbeitsleistung) plädieren. Und damit fällt der Kollege unter die Mitbestimmung nach §99 BetrVG.
Erstellt am 26.04.2006 um 13:55 Uhr von Tetriz
@petrus
Vielen Dank Petrus für dein feedback,
damit kann ich viel mehr anfangen als mit dem vorigen beitrag.
Jetzt habe ich wenigstens einen vernünftigen Ansatz.
Besten Dank und grüsse!!!
TetriZ
Erstellt am 02.05.2006 um 13:27 Uhr von Benno_BRB
Ich hab auch noch eins draufzusetzen:
In den Tarifverträgen gibt es Eingruppierungstabellen, die sich nach Tätigkeitsbeschreibungen richten. AG umgehen diese Eingruppierungen gern um an den Personalkosten zu sparen. Diese schmälern nämlich die Gewinne derart, dass bei genauerem Hinsehen die Erfolgsprämie der Oberen sinkt. Und wer lässt sich schon gern in die eigene Tasche greifen!
Die Durchsetzung und Einhaltung der TV kann nur von Mitgliedern der Tarifvertragsparteien rechtlich beansprucht werden. Alle anderen Angestellten verhandeln auf eigene Faust und auf Augenhöhe mit dem Chef und handeln selbstverständlich Konditionen aus, die den organisierten Mitarbeitern die Tränen in die Augen treiben und den Neid ins Herz!
@ Fayence: gut selten so gelacht. Kannte ich bisher nicht von Dir!
Benno