In unserem Unternehmen wurden 2 vorschlagslisten erstellt, wobei einer der beiden nun als ungültig erklärt wurde. Nun stellt sich die Frage, MüSSEN wir eine neue 2. Liste erstellen oder können wir nun auf personenwahl ausweichen? Wer muss dieser Änderung im zweifel zustimmen?
Unser betrieb hat 150 wahlberechtigte.
Eine weitere frage: wir haben eine weitere Betriebsstätte mit ca. 40 wahlberechtigten, müssen diese Personen an die BR wahl integriert werden?