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Einstellungsverweigerung eines Oberarztes wegen Benachteiligung anderer Kollegen möglich?

F
Fliege
Nov 2016 bearbeitet

In unserer Klinik soll ein Oberarzt eingestellt werden. Ihm wurde vom AG zugesichert, dass er keinen Hintergrunddienst in der Bereitschaft leisten muss. Somit würden sich diese Dienste auf nur drei (CA und OA) Ärzte verteilen. Der BR will hier der Einstellung widersprechen, da wir hier eine Benachteiligung gegenüber den drei Ärzten sehen. Seht ihr hier eine Chance des BR? Welchen § im BetrVG könnten wir geltend machen? Vielen Dank für eure Antworten.

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Community-Antworten (6)

H
Hoppel

31.07.2015 um 12:09 Uhr

@ Fliege

Ich sehe KEINE Benachteiligung! Wie so oft greift auch hier das Sprichwort: "Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil!"

Außerdem wird der CA bei dieser Entscheidung ganz sicher nicht übergangen worden sein!

G
gironimo

31.07.2015 um 12:10 Uhr

Die Chancen stehen schlecht. Es dürfte kaum eine "sonstige" Benachteiligung in Folge der Einstellung entstehen (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).

Dieser Nachteile besteht ja auch dann, wenn derjenige nicht eingestellt wird.

Wenn Ihr dieses sicherlich schwierige Thema angehen wollt, müsst Ihr mit dem AG über die Personalplanung (§§ 92,92a BetrVG) sprechen und im Zuge der Dienstplangestaltung Eure Möglichkeiten ausschöpfen (§ 87 BetrVG)

C
Challenger

31.07.2015 um 15:16 Uhr

Hallo Fliege, eine zweifellos heikle und komplizierte Kiste. Der Terminus "würden"(Zweite Zeile) läßt zunächst vermuten,daß es den Bereitschaftsplan, jedenfalls derzeit noch nicht gibt. Wenn doch, dann könnte durch die Einstellung des Oberarztes ein Problem enstehen. 1.Durch die bevorzugte Behandlung des akademischen Neuzugangs könnte der Betriebsfrieden gestört werden. 2.Während der Neue vom Hintergrunddienst befreit ist,muß sein direkter Vogesetzter Bereit - schaftsdienst "schieben". Je nachdem wie der Chefarzt "drauf" ist, könnte er den Oberarzt ab einem bestimmten Zeitpunkt anfangen zu mobben. 3.Die Neueinstellung könnte im übrigen den arbeitsrechlichen Grundsatz der Gleichbehand- lung tangieren. Zu 1.bis 3.: Wie gesagt: könnte, Könnte, könnte. Ob der Arbeitgeber klug beraten war, den neuen Oberarzt von der Bereitschaft freizustellen, darf bezweifelt werden.Ich würde daher empehlen,diesen vorgang einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Begutachtung vorzulegen. (Vergleich:Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gemäß §40 BetrVG. Falls Ihr bedarf habt,kann ich Euch bei der Suche nach geeigneten Anwälten behilflich sein. Ich kenne zB versierte Kanzleien ua in Hamburg,Berlin,Köln und Frankfurt.

G
gironimo

31.07.2015 um 17:14 Uhr

.... und das alles in der Wochenfrist!

Abgesehen davon, dass ich die Ansichten nicht teile (ich bitte um Verständnis), wäre dann doch der einfachere Weg, die Zustimmung zur Einstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG zu verweigern. Dann ist es der AG, der aktiv werden muss und sich die fehlende Zustimmung beim Arbeitsgericht holen muss.

Das Gericht wird die Fakten prüfen.

Aus meiner Sicht ist das aber eher eine "politische" Aktion.

H
Hoppel

31.07.2015 um 19:18 Uhr

@ gironimo

Was soll denn der Quatsch? Mit solch "politischen" Aktionen macht sich ein BR nur lächerlich, weil es keinen Grund gibt, die Zustimmung verweigern zu können.

Außerdem weiß hier überhaupt NIEMAND, ob und welche Gründe es dafür gibt, den neuen Oberarzt vom Hintergrunddienst zu befreien.

@ Challenger

Es ist mit absoluter Sicherheit nicht der erste Oberarzt, der vom Hintergrunddienst befreit ist. Hier mit möglicher Störung des Betriebsfriedens zu argumentieren, ist ziemlich daneben. Genau so daneben ist die Vermutung, der CA könne womöglich anfangen, den OA zu mobben. Du darfst Dir absolut sicher sein, dass KEIN Chefarzt bei einer solchen Personalentscheidung übergangen wird. Und warum hier ein arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz tangiert sein könnte, ist mir auch ein Rätsel! Schon mal was von Vertragsfreiheit gehört?

Die Krönung ist allerdings Deine Empfehlung, auch noch einen Anwalt einzuschalten, der beurteilen soll, ob der AG gut beraten war, den OA vom Hintergrunddienst freizustellen!

F
Fliege

31.07.2015 um 20:56 Uhr

Zunächst DANKE für eure ausführlichen Beiträge. Als BR-Vorsitzender habe ich diese Woche Urlaub und kann mich erst am Montag beim Personalleiter dazu kundig machen, z.B. über den Grund warum er keine Hintergrunddienste leisten. Die BR-Sitzung findet am Dienstag statt und dann endet auch die Wochenfrist. In unserem Gremium sitzt ein OA den es hier dann mit vermehrten Diensten treffen würde. Er hatte mich angerufen und über den Sachverhalt informiert. @Challenger Einen Bereitschaftsplan gibt es natürlich seit Jahrzehnten bereits. Es waren immer vier Leute, welche sich die täglichen Dienste geteilt hatten. Außer in Urlaubszeiten also normalerweise u.a. ein Wochenende Dienst. Ja, Hoppel hat Recht der CA wird immer in die Entscheidung eingebunden. @gironimo Ja, dein Vorschlag klingt sehr plausibel. Fliege

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