Guten Morgen allerseits,
ich kenn mich mit Datenschutz leider wenig aus, deshalb hier zwei Fragen.

Darf die Sekretärin des GF Post öffnen von MA der Verwaltung, wenn die im Urlaub sind?

Darf selbige Sekretärin den Namen eines Oberarztes in eine Verteilerliste im Internet stellen, ohne ihn zu fragen, für Antworten aber ihre eigene Tel.Nr. und E-Mail-Adresse angeben?

Ich denke ja, dass das nicht geht, möchte aber konkret wissen, auf was ich mich berufen kann.

Danke schon mal und schönen Tag an Alle