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Schwerbehindertenvertretung - Detailfragen Klärung

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spiri
Nov 2016 bearbeitet

Schwerbehindertenvertretung Wir sind eine Transfergesellschaft - d.h. die "Arbeitnehmer", die max. 12 Monate in der Transfergesellschaft bei uns angestellt sind, sind nicht zur Wahl eine BR berechtigt gewesen - es wurde rechtlich alles abgeklärt. Meine Frage: Wenn es jetzt darum geht, festzustellen, wieviel schwerbehinderte Beschäftigte unser Betrieb hat, bleiben diese o.g. AN außer acht? Wie fordert der BR die Anzahl der schwerbehinderte Beschäftigte an? Bei der GF? Schwerbehindert zu sein muß meines Wissens nach NICHT bei einer Einstellung erwähnt werden. D.h. WIE kommt man dann zu der Antwort? Vielen Dank vorab.

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Community-Antworten (5)

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ickederdicke

29.07.2015 um 14:20 Uhr

Habt ihr eine SBV ? Falls ja, fragt die SBV wo die MA mit Gleichstellung/Schwerbehinderung der Transfergesellschaft u.a. für die Anrechnung auf Ausgleichsabgabe ans Integrationsamt mitzählen. Falls ihr Konzernteil seid, kann auch eine GSBV zuständig sein für diese MA.

S
spiri

29.07.2015 um 14:51 Uhr

Nein, es gibt ja noch kein SBV, das möchte ich ja in die Wege leiten, bzw. falls einer notwendig ist.

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Angie

29.07.2015 um 15:18 Uhr

Hallo Spiri, im §94 Abs. 1 SGB IX steht: In Betrieben in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind .... also bleiben diese AN hier außer acht. Die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer muss euch die Personalabteilung geben. Natürlich nur die von denen es bekannt ist. Wenn dies dann wenigsten fünf sind müsst ihr wählen. LG Angie

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ickederdicke

29.07.2015 um 15:54 Uhr

Ok spiri, da hat Angie mir die Antwort schon vorweggenommen.Nur bleiben diese MA nicht ausser acht, es geht nur um diese. PS: Gleichgestellte zählen hier auch schon mit, also 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte reichen zur Wahl einer SBV.Als SBV kann auch ein Nicht SB gewählt werden.

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gironimo

29.07.2015 um 17:27 Uhr

Euren unmittelbaren Anspruch als BR auf Information habt Ihr aus dem § 80 Abs. 1 und 2 BetrVG

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