Hallo, wir haben in unserem Unternehmen einen Pause-/Sozialraum, in dem u.a. ein münzgeldbetriebener Kaffeeautomat steht. Dieser wurde mittlerweile mehrmals aufgebrochen. Daraufhin hat die GL eine Kamera mit Blickwinkel auf die Kaffeemaschine eingebaut.
Dies alles ohne Absprache mit dem BR. Daraufhin haben wir den Beschluss gefasst:Kamera ja, aber mit Hinweisschild. Dies wir ignoriert mit dem Hinweis, der Datenschutzbeauftagte bestätigt habe, das nach mehrmaligem Aufbruch eine Genehmigung des BR nicht notwendig sei.
Kommentare, gerne auch rechtssicher, bitte .