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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Datenschutz

M
Massimo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserem Unternehmen einen Pause-/Sozialraum, in dem u.a. ein münzgeldbetriebener Kaffeeautomat steht. Dieser wurde mittlerweile mehrmals aufgebrochen. Daraufhin hat die GL eine Kamera mit Blickwinkel auf die Kaffeemaschine eingebaut. Dies alles ohne Absprache mit dem BR. Daraufhin haben wir den Beschluss gefasst:Kamera ja, aber mit Hinweisschild. Dies wir ignoriert mit dem Hinweis, der Datenschutzbeauftagte bestätigt habe, das nach mehrmaligem Aufbruch eine Genehmigung des BR nicht notwendig sei. Kommentare, gerne auch rechtssicher, bitte .

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Community-Antworten (6)

C
Challenger

28.07.2015 um 21:29 Uhr

Hallo Massimo, Der BR hat bezüglich der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen,die dazu bestimmt sind,das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen,gemäß §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.Da die Sache ohne ordnungsgemäße Beteiligung des BR durchgeführt wurde,habt ihr die Möglichkeit,dem Arbeitgeber im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügung untersagen zu lassen,den Betrieb der Kamera weiter aufrecht zu halten,bis hierüber mit Euch eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurde, oder die fehlende Zustimmung des BR durch eine Einigungsstelle ersetzt wird.

C
Challenger

28.07.2015 um 21:44 Uhr

Hallo Massimo, wer lesen kann ist klar im Vorteil.Ihr habt ja den Betrieb mit der Kamera ja schon genehmigt. Danach ist jedoch immer noch offen die Sache mit dem Hinweisschild. Dies ändert jedoch nichts an meiner Auffassung, daß Ihr auch hier mit zu bestimmen habt. Kleiner Tipp von mir:Ihr solltet in Zukunft keine Zustimmung erteilen,bevor nicht alle wesentli chen Fragen vollständig abgeklärt sind.

G
Globus

28.07.2015 um 21:48 Uhr

rechtssichere Antworten gibt es vom Anwalt eures Vertrauens...

G
gironimo

28.07.2015 um 21:49 Uhr

Seit wann kennt sich der Datenschutzbeauftragte im BetrVG aus.

Entweder der AG montiert ein Schild oder stellt die Kamera ab. Setzt Euch da durch. ggf über den § 23.3 BetrVG oder wenn es um inhaltliche Regelungen geht (eine BV an dieser Stelle wäre auch nicht verkehrt) über die E-Stelle.

I
ickederdicke

29.07.2015 um 08:57 Uhr

Mich wundert eher, dass der Automatenaufsteller ( Bei Münzbetrieben gehe ich mal von einem Externen aus...) den Automaten da noch stehen hat.

B
betriebsratten

29.07.2015 um 18:02 Uhr

Sososo...der Arbeitgeber hat gesagt dass der Datenschutzbeauftragte gesagt hat...... Also unser Datenschutzbeauftragter arbeitet vertrauensvoll mit dem BR zusammen--und wir fragen ihn DIREKT-das vermeidet Missverständnisse.....mal so ausgedrückt Gruss von den Betriebsratten

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