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Provisionsausgleich

Y
Yssej
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben vor 2 Monaten erstmalig einen BR gegründet und sind daher noch sehr unerfahren.

Ich arbeite auf Provisionsbasis zzgl. zu meinem Grundgehalt. Durch meine Tätigkeit als Stellv. Betriebsratvorsitzende, geht mir natürlich ein Teil dieser Prov. verloren.

Habe ich einen Anspruch auf Provisionsausgleich für die Zeit, in der ich mich der BR Arbeit widme? Gibt ed irgendwelche gesetzlichen Grundlagen dazu?

Viele Grüße :-)

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

27.07.2015 um 16:40 Uhr

Ja hast Du. Das ergibt sich aus § 37 Abs. 2 und § 78 BetrVG.

Du bist so zu vergüten, als hättest Du keine BR-Arbeit erbracht sondern die Zeit ganz normal gearbeitet.

Es muss also eine Ausgleichszahlung erfolgen. Am Besten rechnest Du selbst einmal durch, wie der Ausgleich aussehen könnte und sprichst dann mit dem Arbeitgeber.

C
Challenger

28.07.2015 um 01:40 Uhr

gironimo hat Recht.Wenn Du auf Provisionsbasis arbeitest,wird es vermutlich darauf hinaus laufen,daß,sofern Du in der Vergangenheit schwankende Vergütungen erzielt hast,Anspruch auf eine Durchschnittsvergütung der letzten drei,sechs,oder zwölf Monate hast. Darüber hinaus muß Dein Arbeitgeber gemäß §37 BetrVG bei der Zuteilung des Arbeitsvolumens Deine Betriebsratsarbeit berücksichtigen.Denn Betriebsratstätigkeit hat Vorrang vor Deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.

H
Hoppel

28.07.2015 um 08:33 Uhr

@ Yssej

Diese Entscheidung solltest Du einmal aufmerksam lesen: LAG Hamm · Urteil vom 8. April 2014 · Az. 7 Sa 1623/13

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