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Provisionsausgleich bei Betriebsratsseminar?

P
peimel69
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Automobilverkäufer und auch im Betriebsrat unseres Hauses tätig. Nun war ich zu einem IG-Metall Seminar für 2 Tage. Bei Urlaub und Krankheit bekomme ich für jeden Tag Provisionsausgleich. Bei anderen Schulungen bekommen unsere Verkäufer allerdings nichts. Für dieses Seminar will mein AG allerdings mir nichts bezahlen. Bin der Meinung, das schonmal irgendwo gelesen zuhaben, das ich trotzdem Anspruch auf Ausgleich habe. Weiß jemand, wo das steht??

Vielen Dank schonmal

8.24708

Community-Antworten (8)

D
Dummdopp

22.05.2007 um 19:58 Uhr

ne mein freund,das steht nirgends.

B
BMW

22.05.2007 um 21:35 Uhr

@peimel69

schau dir § 37 BetrVG an

S
Spartacus

22.05.2007 um 23:32 Uhr

Moin,

du darfst nicht besser gestellt werden als die kollegen! ich würde das in einer betriebsvereinbarung regeln.

P
peimel69

23.05.2007 um 00:47 Uhr

Hi, ich will ja auch garnicht besser gestellt werden. Aber das BetrVG sagt, das auch eine Lohnfortzahlung erfolgen muß. Und das würde bedeuten, das ich Provisionsausfall bekommen muß. Der Monteur bekommt ja auch sein Geld weiter, ohne das er die Std aufholen muß. Bei mir wäre es aber so. Nur auf Geldbasis halt. Sonst bin ich ja schlechter gestellt, wenn mein Kollege 5 Autos verkauft. Das die anderen Verkäufer nichts bekommen, liegt an Ihnen. Man könnte Ihnen auch mal garnichts zahlen, und trotzdem würden die ihren Mund nicht aufmachen. Und auch nach Samstags und Sonntagsarbeit( FzgVortsellungen z.B.) machen die nicht frei. Ich aber schon. Tja der Verkäufer, das unbekannte Wesen. Aber seitdem immer mehr junge Leute diesen Beruf ergreifen wollen( warum auch immer) werden solche Fragen doch immer wichtiger. Oder sehe ich das falsch. Ich jedenfalls hab ein super Verhältniß zu unseren Technikern. Daher wurde ich wohl auch gewählt.

MfG

DAH
Der alte Heini

23.05.2007 um 01:46 Uhr

Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf die ausgefallene Provision. Hier sollte aus dem Jahresdurchschnitt die Provision entsprechend errechnet werden. Dein Anspruch ergibt sich aus § 37 Abs.2 BetrVG

Nachstehendes Urteil bezieht sich zwar nicht auf einen Autoverkäufer, aber vielleicht kann es doch etwas helfen:

LAG vom 28.06.1996 – 6 Sa 37/96 (BetrVG) Einem Pharmaberater steht für die durch BR-Tätigkeit ausgefallenen Arbeitstage zur Vermeidung einer Verdienstminderung eine entsprechend erhöhte Jahresprämie zu. Bei deren Bemessung ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Umsatzergebnis auch durch zahlreiche andere Marketingaktivitäten des Arbeitgebers begünstigt worden ist.

E
ego112

23.05.2007 um 12:36 Uhr

Ich bin da etwas anderer Meinung. Dem BR dürfen gegenüber anderen AN keine Vorteile durch seine BR Arbeit entstehen. Bei der Provision kommt es doch auf die Menge der verkauften Autos an. Wie willst Du beweisen, dass Du eine Menge X an Fahrzeugen in diesen zwei Tagen verkauft hättest. Die Lohnfortzahlung ist hiermit nicht vergleichbar.

K
Kölner

28.05.2007 um 00:08 Uhr

@ego112 Du kannst zwar anderer Meinung sein, aber "Der alte Heini" hat vollkommen recht. Gerade weil es einen § 78 BetrVG gibt kann der Kollege Autoverkäufer auf einen Bestand seines flexiblen (durchschnittlichen) Arbeitsentgeltes hoffen und glauben. Notfalls muss dem AG der Unterschied zwischen Benachteiligung eines BRM deutlich gemacht werden.

@Der alte Heini ...ist es nicht unglaublich?

P
peimel69

02.06.2007 um 10:12 Uhr

Hallo an alle, wiedererwarten hat mein AG mir die beiden Tage anstandslos gezahlt.

MfG

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