Provisionsausgleich bei Betriebsratsseminar?
Hallo, ich bin Automobilverkäufer und auch im Betriebsrat unseres Hauses tätig. Nun war ich zu einem IG-Metall Seminar für 2 Tage. Bei Urlaub und Krankheit bekomme ich für jeden Tag Provisionsausgleich. Bei anderen Schulungen bekommen unsere Verkäufer allerdings nichts. Für dieses Seminar will mein AG allerdings mir nichts bezahlen. Bin der Meinung, das schonmal irgendwo gelesen zuhaben, das ich trotzdem Anspruch auf Ausgleich habe. Weiß jemand, wo das steht??
Vielen Dank schonmal
Community-Antworten (8)
22.05.2007 um 19:58 Uhr
ne mein freund,das steht nirgends.
22.05.2007 um 21:35 Uhr
@peimel69
schau dir § 37 BetrVG an
22.05.2007 um 23:32 Uhr
Moin,
du darfst nicht besser gestellt werden als die kollegen! ich würde das in einer betriebsvereinbarung regeln.
23.05.2007 um 00:47 Uhr
Hi, ich will ja auch garnicht besser gestellt werden. Aber das BetrVG sagt, das auch eine Lohnfortzahlung erfolgen muß. Und das würde bedeuten, das ich Provisionsausfall bekommen muß. Der Monteur bekommt ja auch sein Geld weiter, ohne das er die Std aufholen muß. Bei mir wäre es aber so. Nur auf Geldbasis halt. Sonst bin ich ja schlechter gestellt, wenn mein Kollege 5 Autos verkauft. Das die anderen Verkäufer nichts bekommen, liegt an Ihnen. Man könnte Ihnen auch mal garnichts zahlen, und trotzdem würden die ihren Mund nicht aufmachen. Und auch nach Samstags und Sonntagsarbeit( FzgVortsellungen z.B.) machen die nicht frei. Ich aber schon. Tja der Verkäufer, das unbekannte Wesen. Aber seitdem immer mehr junge Leute diesen Beruf ergreifen wollen( warum auch immer) werden solche Fragen doch immer wichtiger. Oder sehe ich das falsch. Ich jedenfalls hab ein super Verhältniß zu unseren Technikern. Daher wurde ich wohl auch gewählt.
MfG
23.05.2007 um 01:46 Uhr
Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf die ausgefallene Provision. Hier sollte aus dem Jahresdurchschnitt die Provision entsprechend errechnet werden. Dein Anspruch ergibt sich aus § 37 Abs.2 BetrVG
Nachstehendes Urteil bezieht sich zwar nicht auf einen Autoverkäufer, aber vielleicht kann es doch etwas helfen:
LAG vom 28.06.1996 – 6 Sa 37/96 (BetrVG) Einem Pharmaberater steht für die durch BR-Tätigkeit ausgefallenen Arbeitstage zur Vermeidung einer Verdienstminderung eine entsprechend erhöhte Jahresprämie zu. Bei deren Bemessung ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Umsatzergebnis auch durch zahlreiche andere Marketingaktivitäten des Arbeitgebers begünstigt worden ist.
23.05.2007 um 12:36 Uhr
Ich bin da etwas anderer Meinung. Dem BR dürfen gegenüber anderen AN keine Vorteile durch seine BR Arbeit entstehen. Bei der Provision kommt es doch auf die Menge der verkauften Autos an. Wie willst Du beweisen, dass Du eine Menge X an Fahrzeugen in diesen zwei Tagen verkauft hättest. Die Lohnfortzahlung ist hiermit nicht vergleichbar.
28.05.2007 um 00:08 Uhr
@ego112 Du kannst zwar anderer Meinung sein, aber "Der alte Heini" hat vollkommen recht. Gerade weil es einen § 78 BetrVG gibt kann der Kollege Autoverkäufer auf einen Bestand seines flexiblen (durchschnittlichen) Arbeitsentgeltes hoffen und glauben. Notfalls muss dem AG der Unterschied zwischen Benachteiligung eines BRM deutlich gemacht werden.
@Der alte Heini ...ist es nicht unglaublich?
02.06.2007 um 10:12 Uhr
Hallo an alle, wiedererwarten hat mein AG mir die beiden Tage anstandslos gezahlt.
MfG
Verwandte Themen
Betriebsratsseminar, Beschwerden - hat ein Ersatzmitglied einen Anspruch, ein Betriebsratsseminar zu besuchen?
ÄlterGuten Morgen, vielen Dank, dass ihr meine Fragen beantwortet habt. Antwort zu Fayence: Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern diese sind aus 3 Listen (Listenwahl) gewählt worden. 4 und 1 a
Provisionsausgleich
ÄlterHallo, wir haben vor 2 Monaten erstmalig einen BR gegründet und sind daher noch sehr unerfahren. Ich arbeite auf Provisionsbasis zzgl. zu meinem Grundgehalt. Durch meine Tätigkeit als Stellv. Be
Fortbildungen - Kann mir der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Betriebsratsseminar verwehren?
ÄlterKann mir der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Betriebsratsseminar verwehren? Muss ich fragen, ob ich teilnehmen darf oder nur informieren, dass? Kann er Kosten ablehnen, weil sie in seinen Augen zu
Teilzeibeschäftige im Betriebsrat - Wann bekommt sie ihre Stunden die sie im Betriebsratsseminar verbracht hat wieder?
ÄlterWann bekommt eine Teilzeitkraft (Betriebsratsmitglied) ihre Stunden die sie im Betriebsratsseminar oder andere Schulungen verbracht hat wieder? Immer, oder nur wenn sie die Schulung machen sollte bzw.
Betriebsratsseminar und Genehmigung?
ÄlterHallo, der Betriebsrat war auf einem Betriebsratsseminar. Wir hatten den Beschluss gefasst und die Vorgesetzten um Genehmigung gebeten. Diese haben "unter Vorbehalt" zugestimmt. jetzt war dieses Semi