Erstellt am 27.07.2015 um 08:15 Uhr von Pjöööng
Was hat die Übernahme von Kollegen aus einer Schwesterfirma mit einer Standortgründung zu tun?
Erstellt am 27.07.2015 um 08:24 Uhr von gironimo
Das Frage ich mich auch.
Wird denn ein neuer Standort gegründet? Auf der grünen Wiese - in einem anderen Ort?
Ansonsten, wenn Ihr Einstellungen vorliegen habt (das wären ja die Übernahmen) und Ihr keine Gründe aus dem § 99 BetrVG findet, die dagegen sprechen - stimmt zu.
Erstellt am 27.07.2015 um 08:31 Uhr von EntenMutti
Hallo Ihr,
vielen Dank schon mal für Euren Input.
Die Kollegen arbeiten derzeit an einem Ort, der rd. 600 km vom Hauptsitz entfernt liegt. Da die Kollegen an ihrem Schreibtisch sitzen bleiben, heißt es für mich, dass ein neuer Standort gegründet wird.
Nach § 99 BetrVG finden wir keine ausreichende Begründung dieses abzulehnen. Wollen wir eigentlich auch nicht. Möchten aber wegen der Standortgründung keine Fehler machen
Erstellt am 27.07.2015 um 08:58 Uhr von gironimo
Ihr habt dann also einen weiteren Betrieb, der zu Euch gehört - aber 600km entfernt ist. Da wäre ja eher die Frage, ob dort ein "eigenständiger" Betrieb besteht (siehe §§ 1 und 4 BetrVG)
Wie viele Arbeitnehmer sind es denn? Weniger als 5? Oder arbeiten die neuen Kollegen weiterhin in und mit den Betriebsanlagen der Schwesterfirma?
Erstellt am 27.07.2015 um 09:09 Uhr von EntenMutti
Meiner Meinung nach ist es ein eigenständigen Betrieb, da es mehr als 5 Mitarbeiter sind. Nur der Vorgesetzte ist weiterhin am Hauptsitz. Was aber bei einem IT-Unternehmen ja nicht das Problem ist (Videokonferenz, Email etc).
Nach meinen Informationen werden die PCs in das Inventar unseres Unternehmens übernommen. Auch die Miete der Geschäftsräume.
Aber ich lass mich gerne belehren :)
Erstellt am 27.07.2015 um 09:15 Uhr von Pjöööng
Demnach wären es höchst vermutlich zwei Betriebe in einem Unternehmen.
Bezüglich der Mitarbeiter wäret Ihr damit nicht in der Mitbestimmung.
Beteiligungsrechte könnten sich aus den wirtschaftlichen Angelegenheiten ergeben.
Sobald die Kollegen ihren eigenen BR gewählt haben müsst Ihr einen GBR gründen.
Erstellt am 27.07.2015 um 09:49 Uhr von gironimo
Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass die Kollegen zu Euch gehören - stimmt erst einmal zu.
Dann fahrt erst einmal zu einer Sprechstunde dort hin und redet mit den Kollegen. Wegen der weiten Entfernung käme ohnehin ein eigener BR in Frage - aber dazu muss man ja (oft) erst einmal Überzeugungsarbeit leisten.
Schließlich könnt Ihr noch einen Sachverständigen zur Prüfung der Sachlage hinzuziehen (am Besten Fachanwalt)