Erstellt am 25.07.2015 um 19:11 Uhr von gironimo
Das kommt auf die Größe des BR-Gremiums an. Bei kleineren Gremien ist eine GO wohl eher entbehrlich.
Ansonsten:
§ 36 Geschäftsordnung (BetrVG)
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung SOLLEN in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.
Absolut zwingend also nicht.
Erstellt am 26.07.2015 um 08:37 Uhr von Dezibel
Aber denkt daran, wenn ihr eh nur das reinschreibt, was schon in diversen Gesetzen steht, dann könnt ihr euch viel Arbeit sparen. Und alles andere engt euch ein, so dass sicher der Tag kommt, wo einer sagt, nee, das können wir nicht machen, in der Geschäftsordnung steht ...
Wieviel seid ihr eigentlich? 5 sind dagegen, 1 ist dafür, das ergibt 6? Das Ersatzmitglied kann nicht der siebte sein, denn dazu müsste er nachgerückt sein und wäre somit kein Ersatzmitglied mehr ... Ist er nicht nachgerückt, kann er sagen, was er will.
Erstellt am 26.07.2015 um 11:06 Uhr von Homeworker
Nunja, auch für kleinere Betriebsräte kann es durchaus sinnvoll sein, interne Abläufe durch eine GO zu regeln. Selbst dann, wenn sich vieles auch durch gesetzliche Regelungen oder zu einem Thema bereits getroffene Gerichtsentscheidungen ergibt.
Besonders für Frischlinge, die eventuell bereits bestehende Regelungen aufgrund fehlender Schulungen noch nicht kennen, kann es Sinn machen, diese in eine GO einzubauen. Und was bereits im Vorfeld geregelt ist, braucht auch hinterher nicht mehr erstritten werden.
Der Fährnis halber und damit nicht der Verdacht entsteht, hier jemanden auszugrenzen, würde ich eine solche aber immer nur dann in Angriff nehmen, wenn auch wirklich alle ordentlich gewählten an Bord sind.
Allerdings darf in der GO nichts geregelt werden, das von den gesetzlichen Vorschriften über die Geschäftsführung des Betriebsrats (§§ 26 ff. BetrVG) abweicht. Die gesetzlichen Bestimmungen dürfen lediglich konkretisiert und ergänzt werden.
Erstellt am 26.07.2015 um 11:27 Uhr von blackjack
Was passiert, wenn sich jemand, nicht an die GO hält?
Erstellt am 26.07.2015 um 12:00 Uhr von Dezibel
> Besonders für Frischlinge, die eventuell bereits bestehende Regelungen aufgrund
> fehlender Schulungen noch nicht kennen, kann es Sinn machen, diese in eine GO
> einzubauen.
Gerade für diese ist das tödlich, denn sie wissen ja noch gar nicht, worauf sie sich festlegen.
Sie kennen keine Regeln, aber sie wollen welche für sich aufstellen. Leute, das ist Kindergarten erste Stufe!
blackjacks Frage sagt doch eigentlich alles.
Lasst den Müll!
Erstellt am 26.07.2015 um 13:10 Uhr von alterMann
@ dezibel,
das ist natürlich kein Kindergarten. Du hast es nur, glaube ich, falsch verstanden: Die GO kann eine Orientierungshilfe für neue BRM oder Nachrücker sein. Da steht nicht, dass neue BRM sich eine GO zimmern wollen.
Man kann das so machen, muss man aber nicht.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass auch ein kleiner BR sich mal grundlegend Gedanken machen sollte, wie man denn zusammen arbeitet und arbeiten will. Wenn man das in eine GO gießen will, mag das manchmal hilfreich sein.
Erstellt am 27.07.2015 um 11:16 Uhr von stehipp
§36 stellt klar, dass es keine zwingende Vorschrift ist.
Ich würde einfach mal die beiden, die gerne eine hätten auffordern, eine auszuarbeiten. Dann könnt ihr ja bei der nächsten ordentlichen Sitzung drüber abstimmen.
Mal sehen ob die beiden dann immer noch drauf "pochen".
Ich habe vor kurzem eine für uns geschrieben. Da steckt wirklich Arbeit drin. Bin mal gespannt, ob die beiden sich die Arbeit machen wollen.
Erstellt am 28.07.2015 um 21:04 Uhr von BrauseBär
Na, wer sich da viel Arbeit macht, ist selber schuld.
Die gibt es doch als Muster zuhauf im Netz. Da und dort ein paar Nuancen geändert, und das Ding ist in 10 Min. fertig.
Aber wenn man hier schon gegen eine GO schreit, die bei div. Betriebsratskonstellationen auch einen überaus "GROßEN" Sinn machen kann, sollte man einmal über den Tellerrand hinausschauen, oder sich zumindest einmal damit befassen, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht haben könnte, so einen Kindergartenkram überhaupt zu erwähnen.
Und wenn hier jemand eine GO als Kindergarten Kramerei bezeichnet, sollte er besser einmal prüfen, ob er diesen selbst schon verlassen hat.
„Was passiert, wenn sich jemand, nicht an die GO hält?“
Für den, der so eine Frage stellt, oder sie sich selber nicht beantworten kann, hat, da er so einiges nicht verstanden zu haben scheint, die WAF div. Schulungen im Programm!
Erstellt am 28.07.2015 um 21:11 Uhr von Globus
"„Was passiert, wenn sich jemand, nicht an die GO hält?“
Für den, der so eine Frage stellt, oder sie sich selber nicht beantworten kann, hat, da er so einiges nicht verstanden zu haben scheint, die WAF div. Schulungen im Programm!
Antwort 8 Erstellt am 28.07.2015 um 21:04 Uhr von BrauseBär"
das suggeriert, dass du entweder selbst keine hast, oder dass du Schulungen "verkaufen" möchtest... was durchauslegitim sein kann...
dennoch hast du nciht verstanden, was der, der das von dir zitierte eigentlich damit meinte, und das gibt mir zu denken, solltest du Schulungen der WAF hier anpreisen wollen / müssen...
sorry
Erstellt am 28.07.2015 um 21:14 Uhr von Globus
und mal ehrlich, zumindest in 1er, 3er oder 5er Gremien und ich wage zu behaupten auch in 7er Gremien sind GO mitunter sinnfrei... soll ich noch höher gehen? gerne....
Erstellt am 28.07.2015 um 22:53 Uhr von BrauseBär
Was hier sinnfrei ist oder nicht, sollte besser jeder Betriebsrat für sich entscheiden und nicht davon abhängig machen, dass man in Tausend Büchern auch etwas nachlesen kann, was vielleicht in die gleiche Richtung gehen, oder so ähnlich sein könnte.
Vor allem würde ich mir nicht anmaßen, dieses hier generell als unwichtig zu deklarieren.
Und auch für kleine Betriebsräte kann es Sinn machen, div. Zuordnungen, Abläufe und Vorgaben in einer zusammengefassten GO vorliegen zu haben und bei bedarf nicht in Hunderten von Protokollen zu suchen ist. Sofern es denn dort überhaupt ein Thema war.
Diese ist nicht nur gut, sondern auch für kleinere sinnvoll:
http://www.betriebsrat.com/geschaeftsordnung