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Frage Geschäftsordnung

B
BrMitgliedBr
Aug 2021 bearbeitet

Hi,

ich hab bzgl. der Geschäftsordnung mal eine Frage.

Und zwar haben wir vor kurzem eine Geschäftsordnung als Betriebsrat verabschiedet, das Datum der Geschäftsordnung ab wann die gelten soll jedoch "rückdatiert" als wäre Sie schon ein paar Monate gültig.

Nun hätte ich mit meinem beschränktem Wissen gesagt man kann die wie Gesetzt nicht einfach rückdatieren, besonders wenn die Unterschrift des Vorsitzenden unter der Geschäftsordnung vom Datum her hier total abweicht und Ende Juli sagt, die GO aber sagt gültig ab April (z.B.)

Das Rückdatieren kommt durch eine Idee um etwas anderes zu "heilen", könnte aber die Geschäftsordnung mit diesem Fehler dann ungültig sein? Und somit das "heilen" auch wieder unwirksam sein?

Gibt es hier Argumente die ich übersehe und es ist total egal und das ist eine BR eigene Entscheidung was man da macht?

Danke

39803

Community-Antworten (3)

R
rsddbr

02.08.2021 um 14:05 Uhr

Ich würde davon ausgehen, dass die GO frühestens mit Beschluss des BR Wirksamkeit erlangen kann. Das Datum der Unterschrift des BRV ist dabei eher unerheblich. Die beschlossene GO muss jedoch als Anlage am Protokoll der BR-Sitzung anhängen, in welcher sie beschlossen wurde, da die GO ja Beschlussbestandteil ist.

C
Catweazle

02.08.2021 um 16:00 Uhr

Wenn die Heilung durch einfachen Beschluss nicht möglich ist, kann daran eine GO auch nichts ändern.

U
UdoWoe

02.08.2021 um 17:58 Uhr

Wenn man eine GO mal um 1-2 Tage zurückdatiert, dann würde ich als BRM noch sagen, naja, nicht ganz sauber, aber dies wäre für mich noch O.K. Aber wie deinem Fall um mehrere Monate, dass geht nicht. Dann eher hingehen und den Beschluß den man "heilen" möchte nochmals auf die Tagesordnung setzen und nochmals zur Abstimmung bringen.

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