Geschäftsordnung - Muss die Geschäftsordnung des BR an die Geschäftsführung ausgehändigt werden?
Hallo alle zusammen,
wir haben in unserer Firma gerade unseren ersten Betriebsrat. Nun haben wir gerade unsere Geschäftsordnung festgelegt. Muss die Geschäftsordnung an die Geschäftsführung ausgehändigt werden?
Danke schonmal vorab
Community-Antworten (2)
04.07.2007 um 20:44 Uhr
Nein, muss sie nicht.
Abgesehen davon, dass eine GO nicht zwingend notwendig ist -von vielen BRs wird sie sogar als unnötig und absolut überflüssig angesehen- regelt sie doch nur bestimmte BR-interne Abläufe und Vorgehensweisen, die die Geschäftleitung nicht zu interessieren haben.
04.07.2007 um 20:47 Uhr
@Sternburg Ich bin ein Ablehner...
@Rich Wie viele BR's seid Ihr denn? Hoffentlich mehr als 9 BRM's...
Verwandte Themen
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
Hallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Änderung Geschäftsordnung, wie wird das vermerkt
Guten Morgen, meine Frage: Es gibt für die vorliegende Geschäftsordnung zwei Änderungen. Es ist klar, nur durch absoluten Mehrheitsbeschluss kann dies in der Sitzung beschlossen werden. Wie wird es
Frage Geschäftsordnung
Hi, ich hab bzgl. der Geschäftsordnung mal eine Frage. Und zwar haben wir vor kurzem eine Geschäftsordnung als Betriebsrat verabschiedet, das Datum der Geschäftsordnung ab wann die gelten soll jedoc
Vertrauensmißbrauch bei Gesprächen mit GF
Hallo erstmal an alle! Ich schildere euch mal mein Anliegen und hätte gerne so manche Meinung dazu. Ein BR-Ersatzmitglied an einer BR-Sitzung mit Geschäftsführung teil. Hierbei wurde dieses Ersatzm
Geschäftsordnung
Servus, wie geht man vor, wenn man eine bestehende Geschäftsordnung des BR ändern möchte (das aber nicht nur zur einer Ziffer) sondern die gesamte Geschäftsordnung soll überarbeitet werden? Klar ist.