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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschäftsordnung - Muss die Geschäftsordnung des BR an die Geschäftsführung ausgehändigt werden?

R
Rich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

wir haben in unserer Firma gerade unseren ersten Betriebsrat. Nun haben wir gerade unsere Geschäftsordnung festgelegt. Muss die Geschäftsordnung an die Geschäftsführung ausgehändigt werden?

Danke schonmal vorab

4.23002

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

04.07.2007 um 20:44 Uhr

Nein, muss sie nicht.

Abgesehen davon, dass eine GO nicht zwingend notwendig ist -von vielen BRs wird sie sogar als unnötig und absolut überflüssig angesehen- regelt sie doch nur bestimmte BR-interne Abläufe und Vorgehensweisen, die die Geschäftleitung nicht zu interessieren haben.

K
Kölner

04.07.2007 um 20:47 Uhr

@Sternburg Ich bin ein Ablehner...

@Rich Wie viele BR's seid Ihr denn? Hoffentlich mehr als 9 BRM's...

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