Erstellt am 24.07.2015 um 07:06 Uhr von Erbsenzähler
Der Langzeiterkrankte zählt auf jeden Fall zu den Betriebsratsmitgliedern. Sie oder er kann trotz Krankheit an den Sitzungen teilnehmen. Ihr habt demnächst 9 BR Mitglieder und kein Ersatzmitglied. Zum Jahresende werdet ihr dann 8 BR Mitglieder haben und somit unter den 9, die ihr sein sollt, fallen. Jedoch bis 2018 dürft ihr bei dieser Konstellation überhaupt nicht weitermachen. Dann müsst ihr dann unverzüglich Neuwahlen einleiten.