Betriebsratswahl
Wir sind ein 9er BR mit einem Nachrücker. Nun geht ein ordentliches BR Mitglied krankheitsbedingt in Frührente. Der Nachrücker ist bereits ein Jahr Langzeitkrank. Und es steht noch nicht fest, ob dieses BR Mitglied wieder in die Firma kommt. Zum Ende des Jahres wird ein weiteres BR Mitglied in die Rente gehen. So bleiben 7 Betriebsratsmitglieder übrig, die ständig anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit ist zwar gegeben. Dürfen wir bis 2018 so weitermachen ? Müssen wir etwas dem Arbeitergeber gegenüber unternehmen ? Oder kommt es zu Neuwahlen ? Bitte um Hilfe. Vielen Dank !
Community-Antworten (1)
24.07.2015 um 09:06 Uhr
Der Langzeiterkrankte zählt auf jeden Fall zu den Betriebsratsmitgliedern. Sie oder er kann trotz Krankheit an den Sitzungen teilnehmen. Ihr habt demnächst 9 BR Mitglieder und kein Ersatzmitglied. Zum Jahresende werdet ihr dann 8 BR Mitglieder haben und somit unter den 9, die ihr sein sollt, fallen. Jedoch bis 2018 dürft ihr bei dieser Konstellation überhaupt nicht weitermachen. Dann müsst ihr dann unverzüglich Neuwahlen einleiten.
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