Erstellt am 21.07.2015 um 00:52 Uhr von Pickel
Beantragen kann der BR gar nichts - er kann es anregen und auf die Enttäuschung uns sinkende Motivation der MA hinweisen.
Anders natürlich bei vetragsrechtlichem Hintergrund. Aber auch dann ist der BR nicht der Beantragende, sondern die MA selber oder eine GEW