wegen angemahnten TÜV jetzt andere Tätigkeit mit niedriger Bezahlung
hallo BR, Mitarbeiter welcher den TÜV angemahnt hat bei AG und mit dem KFZ eben nicht fährt darf jetzt eine Andere Tätigkeit ausüben, aber leider mit weniger Lohn.Dies sieht auch der Arbeitsvertrag vor, das die AN zu jader Zeit eine andere Tätigkeit ausüben müssen,weil sie kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz haben egeal ob er besser oder schlechter bezahlt wird Lt.Tarif. MA natürlich damit nicht einverstanden. Wie kann Ihm geholfen werden ?
Danke im voraus .
Community-Antworten (3)
20.07.2015 um 15:33 Uhr
Gibt es in dem Laden einen Betriebsrat? Falls ja, sollte man dem mal ordentlich Feuer unter dem Allerwertesten machen! Was ist denn der Grund für den abgelaufenen TÜV?
Das mit dem "Jederzeit einen anderen Arbeiztsplatz machen, egal ob besser oder schlechter bezahlt" mag ich so gar nicht glauben. Solch eine Regelung wäre vermutlich unwirksam.
20.07.2015 um 16:03 Uhr
langsam aber sicher hoffe ich, dass es sich hier um die Seminararbeit eines Jurastudenten handelt und nicht um einen echten Fall....
Wenn der MA das nicht so mag soll er einen fähigen Anwalt aufsuchen. Da wird ihm geholfen
20.07.2015 um 16:50 Uhr
"Dies sieht auch der Arbeitsvertrag vor, das die AN zu jader Zeit eine andere Tätigkeit ausüben müssen,weil sie kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz haben egeal ob er besser oder schlechter bezahlt wird"
Das dürfte ein Trugschluss sein dem AG gerne mal unterliegen, die es immer noch für besonders clever halten möglichst ungenau formulierte Formulararbeitsverträge zu verwenden, in der irrigen Annahme man könnte den AN dann jederzeit alle möglichen Arbeiten verrichten lassen inkl. der nötigen Versetzung.
Bin da ganz bei Pjöööng und würde aus dem Bauch heraus unterstellen, dass diese Regelung unwirksam sein dürfte.
Aber ganz ehrlich, wenn du BRM bist und nicht weißt wie man einer Versetzung widersprechen könnte....
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