Fahrzeug ohne TÜV fahren
hallo BR,
es gibt eine Anfrage von einen Mitarbeiter im GWD, Fahrzeug erhalten zur Dienstfahrt was aber keinen TÜV mehr. Hat seinen Vorgesetzten mitgeteilt das er diese Fahrt mit diesen nicht macht weil er auch nicht bezahlen möchte wenn er Angehalten wir
Community-Antworten (36)
16.07.2015 um 18:21 Uhr
Wie lange ist denn der TÜV schon abgelaufen?
16.07.2015 um 18:42 Uhr
ja Rolfo erst ein Paar Tage alt.
16.07.2015 um 18:50 Uhr
Ich hätte die Fahrt damit auch verweigert.
16.07.2015 um 18:57 Uhr
Antwort gelöscht, da offensichtlich Wunschantwort erwartet wurde!
16.07.2015 um 19:01 Uhr
an rolfo und gironimo ,vielen dank für Eure schnelle hilfe, da wird der kollege sich wohler fühlen gegenüber seines AG.
16.07.2015 um 20:54 Uhr
Die Wunschantwort kann aber als Arbeistverweigerung ausgelegt werden, denn bis 2 Monate Überziehung kostet es nix.
16.07.2015 um 21:44 Uhr
oh hoffentlich passiert ncihts wegen einer eventuellen verkehrsuntüchtigkeit, dann wäre nicht nur der halter haftbar...
16.07.2015 um 21:55 Uhr
@blackjack hat die einzigst richtige Antwort gegeben. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/hauptuntersuchung-neue-tuev-pruefungs-vorschriften-bei-verspwetung-wird-es-nur-noch-teuer/
16.07.2015 um 22:06 Uhr
schön wenn man ein sehr eingeschränktes Blickfeld hat...
Für den TüV gebe ich euch ja Recht, was aber wenn mir bekannt ist, dass TüV abgelaufen ist, und oder sogar Mängel am KFZ bekannt sind? dann ist es bei einem Unfall wenigstens fahrlässig - je nach dem grob fahrlässig oder sogar per Rechtsauslegung Vorsätzlich...
und nun komm du mal...
16.07.2015 um 22:07 Uhr
DummerHund Du machst Deinem Nick alle Ehre kein Arbeitgeber kann von mir verlangen das ich ein Fahrzeug führe wo der TÜV abgelaufen ist. Ich verweiger ja nicht die Arbeit sondern bin bereit die Arbeit auszuführen wenn er ein Ordnungsgemäßes Fahrzeug zur Verfügung stellt.
16.07.2015 um 22:12 Uhr
Ist die Verkehrsicherheitnur von der HU abhängig und gegeben? Ich gehe von einer regelmäßigen Wartung aus, zumindest bei meinem PKW so wie bei unseren Firmenwagen.
16.07.2015 um 22:13 Uhr
wo iwr auch wieder bei einem anderen geliebtem thema wären - dem AN könnte was zustoßen - er könnte verunfallen - MBR des Gremiums - wann kfz gewartet werden usw, da betriebsmittel...
16.07.2015 um 22:15 Uhr
bei einer regelmäßigen wartung fällt aber auf, wann au fällig ist... ergo, ich behalte recht...
16.07.2015 um 22:23 Uhr
Guter Kollege @Globus
Dann fahre morgen mal zu deiner nächstgelegenen Dekra Prüfstelle und die erzählen Dir was von Recht. Hier ist kein Wunschkonzert.
16.07.2015 um 22:42 Uhr
hmmm, ich sagte doch - letztendlich ist der Fahrzeugführer haftbar und wenn man ihm unterstellen kann, dass er... dann sind die Folgen die, die ich aufgezeigt habe...
und das hat nicht mal was mit der HU zu tun, sondern ist allgemein gültig...
16.07.2015 um 23:33 Uhr
Was manche hier für einen Müll von sich geben, geht ja schon auf keine Kuhhaut mehr.
Schon einmal etwas davon gehört, dass eine TÜV Plakette kein Garant für ein Fehlerfreies Fahrzeug ist? Wenn überhaupt, dann gilt das doch max. nur für den Untersuchungszeitraum. Beim vom Hof fahren die nächste Bordsteinkante mitgenommen, war es dann schon wieder.
Ein abgelaufener Untersuchungszeitpunkt erhöht zwar die Wahrscheinlichkeit des Entstehens von Mängeln, ist aber weder ein Verweigerungsgrund noch hat es auch nur annähernd etwas mit Fahrlässigkeit geschweige denn, Vorsatz zu tun.
Wenn ihr schon Probleme mit dem Betriebsverfassungsrecht habt, solltet ihr vom Verkehrsrecht erst recht die Finger lassen.
An @Moreno Wenn du deinen Verkehrsrechtanwalt hierzu einmal befragen würdest, dann dürfte dieser dir bestimmt mitteilen, dass eben genau das dir jeder Arbeitgeber aufgeben kann. Was dann auch den Vorteil hätte, dass dann hier auch etwas weniger Müll verbreitet würde.
@Globus Was hier allgemein üblich ist, solltest du aber dringend mal dort Nachschlagen, wo man davon auch etwas versteht.
16.07.2015 um 23:56 Uhr
oh danke, jetzt wo du es sagst...
17.07.2015 um 00:08 Uhr
Arbeitgeber kann mir Befehlen das ich ein Auto mit abgelaufenen TÜV bewegen muss? Na das Gerichtsurteil will ich aber sehen!
17.07.2015 um 00:21 Uhr
Ach noch was Unfassbar wenn Du schon so allwissend bist dann kannst Du Deine Behauptungen bestimmt auch beweisen oder ist das was Du von Dir gibst wie immer nur unfassbarer Schwachsinn ?
17.07.2015 um 00:25 Uhr
Dazu brauchst du kein Gerichtsurteil. Frage einfach einmal deinen Anwalt. Der wird dir bestimmt erzählen, wie hier die Gewichtung ist.
@Globus
Bitte, gern geschehen. Aber auch berücksichtigen und nicht nur inhalieren.
Und noch ein gut gemeinter Tipp!
Zukünftig a weniger auf das Bauchgefühl hören. Das sollte besser da bleiben, wo es hingehört. In Rechtssachen ist es auch ein sehr schlechter Ratgeber.
17.07.2015 um 00:29 Uhr
Na da fragst einen Rechtsanwalt der eine sagt das und der andere das! Ich sag weiterhin das kein Arbeitnehmer gezwungen ist ein Fahrzeug zu bewegen wo der TÜV abgelaufen ist da frag doch meinen Anwalt wenn Du das nicht glaubst!
17.07.2015 um 00:32 Uhr
du bist nicht allwissend, sondern eine Gefahr... sorry,
ich habe hier nie vom BetrVG gesprochen - sondern bin lediglich auf die einzelschuld im sinne oder Falle eines Unfalls eingegangen...
Über alles andere habt ihr euch ja köstlich drüber her gemacht...
Die StVO ist dir ja sicherlich ein Begriff... und ich habe hier wohlweisslich den schlimmsten fall geschildert...
Lt SrVO müssen sogar Lampen Blinker usw vor der Fahrt getestet werden... weil, das KFZ muß....
ich hobel mir einen darauf und merke auch "oh, die Bremsen waren schon mal besser..."
so, ich fahre damit und mist - bremsen versagen.... - was denkst du, wer ist dran, der AG? oder der fahrzeugführer?
und nun gesell dich in deinen lila wolken und bleib ganz entspannt...
Nachtrag: ich meine nicht dich Moreno
17.07.2015 um 00:37 Uhr
@moreno Frühstücken kannste aber noch ohne Gerichtsurteil oder? Im Arbeitsverhältnis gilt hir nichts anderes wie im privaten Bereich. Fahre zu deinem TÜV und Frage speziell nach was ist wenn Du 6-8 Wochen nach der eigentliche TÜV Untersuchung mit deinem PKW kommst. Dann stellst Du als nächstes die Frage wie das denn bei Dienstfahrzeugen aussieht. Du wirst die selbe Antwort bkommen. Ein Finniger könnte jetzt Arbeitssicherheit ins Spiel bringen. Würde aber Notfalls vor Gericht kläglich scheitern. Denn dann hiesse das Thema nicht fehlende oder verspätete HU, sondern warum ist der fahrende MA nicht seiner Pflicht nach gekommen und hat den Mangel nicht angezeigt. Wohlbemerkt, nicht den Mangel fehlender TÜV, sondern Fehler am Fahrzeug. Macht nicht den Fehler und schert alles übereinen Kamm ,sondern sotiert nach Einzelheiten und man bleibt nicht nur beim BetrVG hängen. Fehler die leider fortwährend passieren.
17.07.2015 um 00:40 Uhr
mein reden... und ich sagte die ganze zeit, dass es wenn was passiert im günstigsten fall eine Fahrlässigkeit darstellt...
17.07.2015 um 00:43 Uhr
Du verwechselst doch wohl einiges die Frage ist nicht darf ich den TÜV ein paar Tage überziehen sondern muss ich als AN ein Fahrzeug bedienen wo der TÜV abgelaufen ist . Und da ist der AG ja wohl in der Pflicht ein Fahrzeug mit gültiger Plakette zur Verfügung zu stellen. Ich für meinen Teil bin mir sicher das ein Arbeitsrichter...sollte es zur Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommen genau dieser Ansicht auch ist!
17.07.2015 um 00:46 Uhr
@Moreno Mach dir mal keine Gedanken darüber was ich Glaube. Wichtiger wäre es, Geglaubtes auch bestätigt zu bekommen. Bei deinem Geglaubtem besteht aber die Gefahr, einem Arbeitgeber etwas zu reichen, was man in einer gewissen Position besser nicht sollte.
@Globus Ich Glaube nicht, dass du mir etwas über eine Abfahrkontrolle erklären musst.
Aber was du hier manchmal so zum Besten gibst - so auch hier - kommt mir manchmal wie aus dem Mixer gefischt vor.
Ich bin ja nicht oft hier. Meistens nur dann, wenn ich mich mal wieder etwas amüsieren möchte. Was bei den hier nicht selten gequirltem Müll, auch meistens hervorragend klappt.
Also macht ruhig so weiter. Der spaß ist mir dann ja gewiss.
Hier mal etwas zum Inhalieren: http://www.fahrschule-duenhoeft.de/cms/cms/upload/dokumente/muster/abfahrkontrolle.pdf
17.07.2015 um 00:47 Uhr
@Globus Bleibe beim Thema. Der MA will nicht fahren weil die HU fehlt und nicht weil irgend etwas kaputt ist oder sein könnte. Nur die HU ist das Thema nix anderes. Wenn dem nämlich nach deinem letzen Thread nachgegangen werden würde, würde ich mich als AG fragen warum der AN der dieses Fahrzeug geführt hat nicht rechtzeitig gemeldet hat. Dann hätten wir nämlich das Thema arbeitsrechtliche Konsequenzen. Also bleiben wir beim Thema MA will nicht fahren weil keine HU vorhanden ist am Fahrzeug.
17.07.2015 um 00:53 Uhr
nein, die antwort ist so nahe, da ich mir nciht sicher sie kann, dass ein kfz mit abgelaufener HU fahrtüchtig ist, würde ich auch nciht damit fahren.... weil, ich währe privatrechtlich in der Pflicht - gezwungen werden kann ich auch nciht, aber das ist eigentlich hier nciht genau die Frage gewesen - ich würde es ablehnen, da ich privatrechtlich belangt werden kann - und nciht wegen dummen Zahlungen, die ein Arbeitgeber dann vielleicht noch auffangen könnte - passiert ein unfall - im schlimmsten fall mit Todesfolge, bin ich dran... nicht der ag.. - nzw nicht nur der ag...
wenn ihr das für euch rechtfertigen könnt.... toll, dann fahrt auch betrunken mit eurem kfz - wird schon nix passieren ;-)
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17.07.2015 um 00:58 Uhr
Sorry, aber deine Rechtsauffassung ist doch Arg Reparaturbedürftig. Naja, mit theoretisch möglichen defekten fahren, sollte man auch nicht. Schreiben aber auch nicht.
17.07.2015 um 01:00 Uhr
leider entzieht sich dir das logische Denken... das schmerzt mich im Moment...
17.07.2015 um 01:08 Uhr
Dann fangt mal an zu überlegen warum ihr einen BR gegründet habt und was für Rechte und Pflichten ihm obliegen. Hier sind wir bei einem MUSS und nicht bei einem Wunschkonzert. Stellt euch genau mit so breiter Brust auf wie der AG, denn ihr habt Rechte und der AG ist als BR nur euer Geschäftspartner und ist dem BR nicht befugt etwas vor zu schreiben. Die MA dürfen Wünsche äußern, der BR aber schliesst bindende Verträge ab; und das nicht nach Wunsch, sondern nach Gesetzen und Richtlinien zum Wohle des Ganzem. (siehe Griechenlandeinigung)
17.07.2015 um 01:11 Uhr
@Globus Ja, du hast recht! Zumindest was die nächsten Stunden angeht. Ich begebe mich nämlich jetzt in eine körperliche Lage, die zu einem Zustand führt, dem Oberstübchenquirl die Möglichkeit zu geben, für den nächsten Tag wieder alles in die richtige Reihenfolge zu bringen.
17.07.2015 um 01:14 Uhr
Noch mal, das Thema ist fehlende HU. Und nicht aus diesen Gründen fehlt die HU. Dekra anrufen und dir wird kostenlo geholfen.
17.07.2015 um 01:45 Uhr
Unfaßbar: Unser aller "Freund" riedo ist mal wieder da...
17.07.2015 um 10:35 Uhr
Der TÜV ist erst ein paar Tage abgelaufen, der Kollege will nicht fahren weil er befürchtet sich strafbar zu machen, das ist doch die Eingangsfrage. Also, er macht sich nicht strafbar. Nirgends steht dass das Fahrzeug betriebsunsicher ist. Wie schon erwähnt ist der TÜV Stempel kein Freibrief. Ich sehe den Kollegen schon in der Pflicht das Fahrzeug zu fahren, ggf vor Abfahrt Bremsen und Lenkung testen, sollte man auch wenn der TÜV Stempel drauf ist.
17.07.2015 um 11:11 Uhr
Ich bleib bei meiner Ansicht das ein Fahrzeug ohne Tüv nicht vorschriftsgemäß ist!
§ 31 (2) StVZO: Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
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