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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anonyme Mitarbeiterbefragung

R
reinicki
Jan 2023 bearbeitet

Darf eine Anonyme Mitarbeiterbefragung die stattgefunden und von einer externen Firma ausgewertet wurde, anschließend mit einzelnen Mitarbeitern und den GF ausgewertet und diskutiert werden? Es sollte doch das Ergebnis der Auswertung als solches reichen! Warum soll und muss man mit einzelnen Mitarbeitern darüber sprechen. Ich bin der Meinung, wenn überhaupt anschließend geredet werden muss, dann nur mit allen beteiligten und nicht mit Einzelpersonen.

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Community-Antworten (11)

T
takkus

04.01.2023 um 10:09 Uhr

Wer genau sind denn die einzelnen Mitarbeiter? Nachtwächter, Pförtner, Produktionshelfer, Abteilungsleiter?

R
reinicki

04.01.2023 um 10:21 Uhr

Das sind normale Arbeitnehmer (keine leitende Funktionen).

R
reinicki

04.01.2023 um 10:23 Uhr

GF = Geschäftsführer

J
Junge

04.01.2023 um 10:46 Uhr

Über was wird denn gesprochen? Klar, über das Ergebnis der Befragung. Wozu eine Befragung starten, wenn nichts geändert wird?

Da die Befragung anonym war, wird niemand angegriffen. Wo genau ist nun das Problem?

T
takkus

04.01.2023 um 11:11 Uhr

Was GF bedeutet weis ich schon...

OK- meistens werden die Auswertungen ja besprochen um konkrete Projekte ableiten zu können. Oft werden dazu Projektgruppen gebildet. Deshalb meine Frage von 09:09 Uhr.

Dennoch steht es dem ArbGeb ja frei, mit wem er in seinem Unternehmen spricht.

T
takkus

04.01.2023 um 11:16 Uhr

Was GF bedeutet weis ich schon...

OK- meistens werden die Auswertungen ja besprochen um konkrete Projekte ableiten zu können. Oft werden dazu Projektgruppen gebildet. Deshalb meine Frage von 09:09 Uhr.

Dennoch steht es dem ArbGeb ja frei, mit wem er in seinem Unternehmen spricht.

C
celestro

04.01.2023 um 11:39 Uhr

Ich würde sagen ... wenn beim AG die Vorgesetzten innerhalb ihrer Teams oder in Einzelgesprächen über das Thema reden, ist da nichts gegen zu sagen. Man muss es nicht gut finden, aber ich wüsste nicht, welche gesetzliche Regelung dagegen sprechen würde.

J
Junge

04.01.2023 um 12:04 Uhr

Hier würde ich einhaken und sagen, doch man muss es gut finden. Wozu sonst eine Mitarbeiterbefragung durchführen? Die Mitarbeiter haben schließlich auch Erwartungen und nur im sachlichem Gespräch kann man Änderungen ansprechen und ggf. umsetzen.

Für mich handelt der TE nicht im Sinne der Belegschaft.

R
reinicki

04.01.2023 um 14:50 Uhr

Danke für die Meinungen! Ihr habt natürlich recht das man nach einer Umfrage auch etwas ändern möchte. Hatte halt lediglich bedenken, das man bei Einzelgesprächen eventuelle Meinungen / Antworten in Einzelgesprächen wieder auf Personen ableiten / runter brechen könnte. Daher auch der Gedanke, das eine Diskussion in großer Runde besser und weiterhin Anonymer ist....... Vielen Dank mal

X
XYZ68

04.01.2023 um 16:07 Uhr

Bei uns wurden nach solchen Befragungen Themen benannt, an denen gearbeitet werden soll und dafür wurden auf freiwilliger Basis Mitglieder gesucht, die sich beteiligen wollen.

I
IlkaB

05.01.2023 um 15:45 Uhr

Bei einer Mitarbeiterbefragung würde ich mir doch sehr wünschen, dass die Ergebnisse in den einzelnen Abteilungen präsentiert und bei Bedarf auch diskutiert würden. Das ist ja auch ein Stück weit Mitarbeitermotivation - und wenn ich das Ergebnis nicht erfahre, wäre das der letzte Fragebogen, den ich ausgefüllt hätte...

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