Erstellt am 08.07.2015 um 11:27 Uhr von Pjöööng
Die Befristungsabrede muss zwingend schriftlich erfolgen. Von daher dürfte seit 2014 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen. Dazu muss kein Anspruch gestellt werden, sondern es ist eine gesetzliche Folge des Weiterarbeitens über den ursprünglich vereinbarten Beendigungszeitraum hinaus.
Erstellt am 08.07.2015 um 11:32 Uhr von Pappnase
Hi
wenn ich jemanden Einstelle und nur mündlich eine Befristung ausmache, weiß ich nicht, ob das gilt. Denn bei fehlenden schriftlichen Verträge gilt das BGB und das sieht keine Befristung vor.
In jedem Fall ist nach § 14 TzBfG eine Befristung ohne sachlichen Grund nur zwei Jahre zulässig. Eure 450.- € Kraft ist damit unbefristet eingestellt. Wenn der AG allerdings irgendwann anderer Meinung ist, muss der AN vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen! (Achtung: Hier trägt jeder die Kosten selber - das lohnt sich nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, oder Mitglied einer Gewerkschaft ist.
Erstellt am 08.07.2015 um 11:36 Uhr von gironimo
Falls sich abzeichnet, dass der AG doch einmal nicht mehr weiter beschäftigen will, kann der AN vom § 17 TzBfG gebrauch machen - aber das hat ja noch Zeit....
(natürlich gilt § 14 Abs. 4 TzBfG: "Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform")
Erstellt am 08.07.2015 um 11:42 Uhr von Newbie
sorry, in meiner Frage habe ich es nicht eindeutig geschrieben:
Der erste Jahresvertrag war schriftlich! Danach kam halt nichts mehr, er arbeitet einfach stillschweigend weiter und sieht die Austrittsdaten nur anhand seiner Abrechnungen. Es hat auch niemand etwas zu ihm gesagt, dass er nicht mehr kommen soll etc.
Ich empfehle im dann am Besten einfach weiterzuarbeiten und seinen Anspruch dann zu stellen, wenn er gekündigt warden soll. Oder was meint Ihr soll er jetzt schon aktiv werden?
Erstellt am 08.07.2015 um 11:44 Uhr von Pjöööng
Abwarten!
Es bringt keinen Vorteil, den Streit jetzt zu führen.
Erstellt am 08.07.2015 um 19:54 Uhr von Globus
vielleicht gibt es ja auch keinen Streit schon darum sollte man keinen vom Zaun brechen...
Erstellt am 10.07.2015 um 21:06 Uhr von Sonderlingsa
Ich bin Newbies Meinung. Stillschweigende Zustimmung ist eingetreten, weil der Kollege weiter arbeitet und seine Vorgesetzten ihn nicht heim geschickt haben, wahrscheinlich hat sich die Sache mit den Befristungen erledigt. Ich würde die Sache laufen lassen und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber Probleme macht zum Anwalt gehen. Rechtschutzversicherung ist nicht schlecht für so etwas also würde ich jetzt der Gewerkschaft beitreten.