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Aushilfe in 350 km entfernter Filiale zulääsig ?

H
HerrButz
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, wir arbeiten in einem großen Optik Filialbetrieb. Wir wurden heute von unserer Regionalleitung in einer barschen Mail darüber informiert das ohne wenn und aber 3 (von 6) Kollegen drei Tage in einer ca. 350 km entfernten Filiale aushelfen müssen. Sie müssten Sonntags anreisen, 3 Tage dort arbeiten und am vierten wieder zurückfahren. Dazu meine Fragen : Ist das zulässig ? Muss der BR dazu angehört werden ? kann er das ablehnen ? Und wenn ja in welcher Form ? ist es richtig das man sich wenn man in einer anderen Filiale aushilft sich in seiner "Stammfiliale"morgens im Zeitkonto anmelden und abends abzumelden hat ( bei 350 km kaum möglich) ? Im Arbeitsvertrag steht das wir in allen Geschäften am "Heimatstandort" tätig werden müssen. Im voraus schon einmal vielen Dank !

1.63001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

06.07.2015 um 22:44 Uhr

Natürlich muss der BR gehört werden. Hier liegen Versetzungen vor (§ 95 Abs. 3 BetrVG; nach dem Wort ODER trifft zu ). Also Anhörung nach § 99 BetrVG. Ihr könnt also die Zustimmung verweigern, da "sonstige Nachteile" (hier Zeit und Kosten für den AN) bestehen (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG). Widerspruch schriftlich innerhalb der Wochenfrist.

Da die Zeit drängt nehmt am Besten gleich mit dem AG kontakt auf und fragt ihn nach den Konditionen - was es ihm Wert ist -.

Die individualrechtliche Hürde im Arbeitsvertrag kommt noch dazu.

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