Erstellt am 06.07.2015 um 13:59 Uhr von stehipp
grundsätzlich würde ich mal sagen, warum nicht? Mir wäre kein § bekannt, der dies untersagt.
Ich gehe mal davon aus, Du sprichst auf das Thema "Abhängigkeit vom Arbeitgeber" und damit Befangenheit an.
Hier wird es keine pauschale Antwort geben.
Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage, ob Euer Arbeitgeber jedem seiner MA ein solches Darlehen zur Verfügung stellen würde. Dann sehe ich darin eher kein Problem. Als BR kann ich ja nicht schlechter gestellt werden, als alle "Nicht-BR" AN. Allerdings sollte es dann eine BV zu dem Thema geben.