Erstellt am 27.06.2015 um 18:40 Uhr von gironimo
Die Aktivitäten des Wahlvorstands sind nicht öffentlich. Also gehören auch die Protokolle nicht in die Öffentlichkeit.
Wenn die arbeitgeberfreundlichen AN etwas wissen wollen, können sie konkrete Fragen stellen, Einspruch gegen die Wählerliste erheben usw. oder die Rechtmäßigkeit der Wahl auf dem Rechtsweg in Zweifel ziehen.
Wahrscheinlich sind es aber die gleichen Kollegen, die jetzt das Protokoll sehen wollen und hinterher reklamierten, der Wahlvorstand habe nicht die notige Diskretion gewahrt.
Erstellt am 27.06.2015 um 18:57 Uhr von DerPeter
gironimo. Hi kannst du mich bitte kontaktieren? Wäre sehr nett powermob@web.de