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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in die Wahlakte BR-Gründung

M
Mauselpausel
Nov 2016 bearbeitet

Wir wählen gerade erstmalig einen BR. Der Wahlvorstand führt die Wahlakte. Es gibt Anträge einzelnen (der Arbeitgeberseite nahestehende) Mitarbeiter, die Einsicht in die Wahlakte bzw. Kopien daraus haben möchten, z.B. das Protokoll der ersten Betriebsversammlung. Muß diesem Verlagen nachgegeben werden? Wo kann man das ggf. nachlesen? Danke

2.06102

Community-Antworten (2)

G
gironimo Akzeptiert

27.06.2015 um 20:40 Uhr

Die Aktivitäten des Wahlvorstands sind nicht öffentlich. Also gehören auch die Protokolle nicht in die Öffentlichkeit.

Wenn die arbeitgeberfreundlichen AN etwas wissen wollen, können sie konkrete Fragen stellen, Einspruch gegen die Wählerliste erheben usw. oder die Rechtmäßigkeit der Wahl auf dem Rechtsweg in Zweifel ziehen.

Wahrscheinlich sind es aber die gleichen Kollegen, die jetzt das Protokoll sehen wollen und hinterher reklamierten, der Wahlvorstand habe nicht die notige Diskretion gewahrt.

D
derPeter

27.06.2015 um 20:57 Uhr

gironimo. Hi kannst du mich bitte kontaktieren? Wäre sehr nett powermob@web.de

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