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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlakte nach der Betriebsratswahl

H
Heikovo
Nov 2016 bearbeitet

Die Wahlakte (§19 Abs.1 u. 2) hier Übergabe an den Betriebsrat . Wird die Wahlakte versiegelt oder nur die Wählerliste mit Stimmabgabevermerk / Einreichungen der Listen mit deren Stützunterschriften. Darf der neue Betriebsrat die Wahlakte überprüfen und diese zu seinen Zwecken nutzen ? Die WO gibt hierüber nichts Brauchbares her . Hier geht es um den Datenschutz einzelner Mitarbeiter über ihr Wahlverhalten (hat gewählt oder nicht) und welche Liste haben Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Ist es zwingend erforderlich, die Arbeitshilfe Wählerliste mit Stimmabgabevermerk (am Tag der Wahl) in der Wahlakte aufzunehmen.

In Österreich ist es üblich, die Wahlakte zu versiegeln.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

11.04.2014 um 16:56 Uhr

Versiegelt wird da nix!

Mir ist aber auch völlig schleierhaft, wie der BR diese für eigene Zwecke nutzen können sollte.

H
Heikovo

11.04.2014 um 17:22 Uhr

Hallo Pjöööng

Ich habe meinen Eintrag etwas erweitert und danke für deine Antwort

H
Heikovo

12.04.2014 um 00:12 Uhr

Danke für deine Antwort hilft uns leider nicht weiter

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